Journalistin scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

In einem Streit um Akteneinsicht beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage einer Journalistin abgewiesen. Gabriele Weber, die als Korrespondentin aus Südamerika berichtet, fordert Einblicke in Akten aus der Zeit von 1975 bis 1983, die sich auf die Militärdiktatur in Argentinien beziehen. Dabei geht es um den Austausch mit der deutschen Botschaft in Buenos Aires und um verschleppte und ermordete Deutsche. Weber vermutet Informationen beim Inlandsgeheimdienst, die etwa über die deutsche Botschaft zum BfV nach Köln gelangt sind. Bisherige Suchen nach Akten waren erfolglos geblieben. (Az.: 15 A 25/17)

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Münster

, 15.05.2018, 22:21 Uhr / Lesedauer: 1 min
Bundeskanzlerin Merkel (CDU) berührt in Buenos Aires (Argentinien) die Wand mit den Namen der Opfer der Diktatur zwischen 1976 und 1983. Foto: Michael Kappeler/Archiv

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) berührt in Buenos Aires (Argentinien) die Wand mit den Namen der Opfer der Diktatur zwischen 1976 und 1983. Foto: Michael Kappeler/Archiv

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung aus der ersten Instanz. Bereits das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verwaltungsaufwand bei der weiteren Suche nach den alten, nicht digitalisierten Akten nicht zumutbar sei. Dem schloss sich das OVG an und ließ keine Revision zu. Dagegen kann Weber Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet.