Streit vor Gericht um Akteneinsicht beim Verfassungsschutz
Muss der Verfassungsschutz alte Akten an Historiker oder Journalisten herausrücken? Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Geregelt ist das im Bundesarchiv- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Behörde aber verweist auf einen zu großen Verwaltungsaufwand.

Streit vor Gericht um Akteneinsicht beim Verfassungsschutz. Foto: Bernd Thissen/Archiv
Mit einem Streit um Akteneinsicht beim Verfassungsschutz beschäftigt sich heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Die Journalistin und Historikerin Gabriele Weber interessiert sich für Erkenntnisse der deutsche Behörde über die Zeit der Militärdiktatur in Argentinien von 1975 bis 1983. Dabei geht es um den Austausch mit der deutschen Botschaft in Buenos Aires und um verschleppte und ermordete Deutsche. Das Bundesamt verweigert Weber nicht generell den Zugang, sondern verweist darauf, keine Akten zu haben. Außerdem sei die Suche nach den Papierakten ein nicht zumutbarer Verwaltungsaufwand. Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich in der ersten Instanz auf die Seite des Bundesamtes gestellt.