Kommunen hinken bei Spielhallen-Entscheidung hinterher

"Unklare Rechtslage"

Die nordrhein-westfälischen Kommunen hinken dem Dachverband der deutschen Automatenwirtschaft zufolge bei den Entscheidungen über die Zukunft ihrer Spielhallen weit hinterher. „Wir gehen davon aus, dass NRW-weit überhaupt erst 20 bis 30 Prozent der Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse beschieden sind“, sagt Sprecher Thomas Knollmann auf Anfrage.

NRW

, 11.02.2018, 05:48 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein Mann spielt am 19.12.2017 an einem Automaten einer Spielhalle in München (Bayern). (zu dpa "Kampf gegen Zocksucht - Was bringt das Landesglücksspiel-Gesetz?" vom 22.12.2017) Foto: Amelie Geiger/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Ein Mann spielt am 19.12.2017 an einem Automaten einer Spielhalle in München (Bayern). (zu dpa "Kampf gegen Zocksucht - Was bringt das Landesglücksspiel-Gesetz?" vom 22.12.2017) Foto: Amelie Geiger/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit © picture alliance / Amelie Geiger

Als Grund dafür führt Knollmann unter anderem an, dass die Kommunen „durch eine teilweise unklare Rechtslage überfordert“ seien. Das führe unweigerlich zu Verzögerungen.

Eigentlich benötigen in NRW alle Spielhallenbetreiber eine solche glücksspielrechtliche Erlaubnis schon seit dem 1. Dezember – Grundlage für die Neuerung ist der so genannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Er fordert unter anderem, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand besteht. Der NRW-Landtag veranschlagte dafür 350 Meter.

Fünfjährige Übergangszeit

Ist der Abstand zu gering, müssen die Kommunen entscheiden, welcher der betroffenen Spielhallen sie eine Erlaubnis erteilt. Eine mehr als fünfjährige Übergangszeit hatte der Gesetzgeber den Kommunen und Betreibern für diesen Prozess eingeräumt.

Vonseiten des Landes gibt es derzeit noch keine offiziellen Zahlen zum Bearbeitungsstand in den Kommunen.

Allerdings habe das Landesinnenministerium eine Abfrage in den Kommunen auf den Weg gebracht, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärt. So wolle sich das Ministerium einen Überblick verschaffen und dem Landtag anschließend Bericht erstatten. Anvisierter Zeitpunkt dafür: April 2018. In Kommunen, in denen die Verfahren derzeit noch liefen, würden die Spielhallen bis zum Abschluss des Verfahrens geduldet, so das Ministerium weiter.