Urteil im Prozess um Schießerei in Oer-Erkenschwick

Über sechs Jahre Haft für Rapper „Hamad45“

Nach der gefilmten Schießerei an der Ludwigstraße in Oer-Erkensschwick hat das Bochumer Schwurgericht den 28-jährigen Rap-Musiker „Hamad45“ aus Essen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die drei mitangeklagten Brüder aus Oer-Erkenschwick kassierten einmal 30 Monate Gefängnis und zweimal jeweils 15 Monate Haft auf Bewährung.

OER-ERKENSCHWICK

, 30.04.2018, 18:10 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Angeklagten im „Rapper-Krieg“ Prozess vor der Urteilsverkündung mit ihren Anwälten.

Die Angeklagten im „Rapper-Krieg“ Prozess vor der Urteilsverkündung mit ihren Anwälten.

Die Urteilsverkündung nahm der Rap-Musiker ohne äußerliche Regung entgegen. „Ich wollte nie jemanden töten und auch nicht verletzen“, hatte der Pistolenschütze kurz vor der Urteilsberatung beteuert. Er sei froh, dass der Streit mit den drei Brüdern inzwischen beigelegt werden konnte.

Der 28-Jährige „Hamad45“ hatte im Prozess zwar zugegeben, drei Schüsse abgefeuert zu haben, sich dabei aber auf Notwehr berufen, weil er von dem mitangeklagten Werkstattbesitzer mit einem Baseballschläger attackiert worden sei. „Er durfte und musste daraus den Schluss ziehen, dass er in Lebensgefahr war“, sagte Rüdiger Deckers, einer von insgesamt drei Verteidigern des Rap-Musikers, in seinem Schlussvortrag. Die Antwort der Richter darauf war unmissverständlich: Nein. Eine Notwehrlage billigten ihm die Richter nicht zu.

Szenen wie aus einem Gangster-Film

Es war der 13. Juni 2017, als vor einem Garagenhof an der Ludwigstraße ein „Rapper-Krieg“ völlig eskaliert war und sich auf offener Straße Szenen wie aus einem schießwütigen Gangster-Film abgespielt hatten. Zwei verfeindete Männergruppen waren nach einem vorherigen Facebook-Streit um die Durchführung von Rap-Konzerten zur Ramadan-Zeit aufeinander getroffen.

Nach anfänglichen Pöbeleien entwickelte sich ein handfester Gewaltexzess mit Stangen und Macheten, in dessen Verlauf der Rapper „Hamad45“ letztlich auch eine Pistole (Kaliber 6,35 mm) hervorgezogen und insgesamt mindestens drei Schüsse abgefeuert hatte. Ein Projektil hatte den Oberschenkel des Werkstattbesitzers aus Oer-Erkenschwick durchschlagen („Meine Haut war voll zerfetzt“), eines das Bein eines Bekannten.

Im Anschluss an die Schüsse hatten sich unfassbare Prügelszenen abgespielt, die ein Anwohner von Gegenüber mit seinem Handy gefilmt und sofort ins Internet gestellt hatte. Mit Metall-Rohren, Stangen und einer Machete war auf einen VW Polo eingeschlagen worden, mit dem „Hamad45“ und seine Begleiter damals flüchten wollten.

Staatsanwalt forderte zehn Jahre Haft

Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung von Oberstaatsanwalt Bachmann, der für den Pistolenschützen „Hamad45“ sogar zehn Jahre Haft beantragt hatte. Der Ankläger hatte dem Rap-Musiker vorgeworfen, am fraglichen Tag von Anfang an „martialisch und bekennend gewalttätig“ aufgetreten zu sein.

Die drei Brüder aus Oer-Erkenschwick hatten gleich zu Prozessbeginn Geständnisse abgelegt und sich aufrichtig entschuldigt. Der 35-jährige Werkstattbesitzer wiederholte seine Entschuldigung unmittelbar vor der Urteilsberatung. „Ich weiß, das hätte nicht passieren dürfen, aber ich war gar nicht ich selbst. Ich hatte eine Kugel im Bein und stand völlig unter Strom“, sagte der Familienvater. Er und seine Brüder hatten den damals durch sie niedergeschlagenen und attackierten Opfern eines nahen Autohauses insgesamt einen hohen vierstelligen Euro-Betrag als Schmerzensgeld überwiesen.

Die Urteile lauten allesamt auf gefährliche Körperverletzung.

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