Rapper Hamad45 bietet Opfer Schmerzensgeld an

Rapper-Krieg in Oer-Erkenschwick

Im Prozess um die gefilmte Schießerei am Rande eines „Rapper-Kriegs“ in Oer-Erkenschwick hat der Pistolenschütze am Donnerstag einem der Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld angeboten. Das Opfer erlitt einen Bein-Durchschuss - vielleicht war das aber Notwehr.

BOCHUM/OER-ERKENSCHWICK

, 08.03.2018, 16:41 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der angeklagten Rapper „Hamad45“ kurz vor dem Prozessauftakt im Dezember 2017.

Der angeklagten Rapper „Hamad45“ kurz vor dem Prozessauftakt im Dezember 2017. © Werner von Braunschweig

Die Summe von 2500 Euro Schmerzensgeld könnte an einem der nächsten Prozesstage in bar gezahlt werden, erklärte ein Verteidiger von „Hamad45“.

Die Bereitschaft zur Zahlung dieses Wiedergutmachungs-Betrages gelte losgelöst von der Klärung der Frage, ob die Schussabgabe nicht möglicherweise doch von Notwehr gedeckt gewesen ist. „Unabhängig davon gilt, dass es dem Angeklagten leidtut, dass es überhaupt dazu gekommen ist“, betonte Verteidiger Prof. Dr. Klaus Bernmann vor dem Bochumer Schwurgericht.

Bei dem Gewaltexzess, den ein Anwohner mit seinem Handy gefilmt und praktisch sofort ins Internet gestellt hatte, waren am 13. Juni 2017 zwei verfeindete Männergruppen vor einer Garagen-Werkstatt mit Macheten und Schlagstöcken aufeinander losgegangen. Anlass für die Schlägerei war ein vorheriger Streit um beleidigende Internet-Einträge wegen eines geplanten Musikkonzerts im Fastenmonat Ramadan. Der Essener Rapper „Hamad45“ hatte damals insgesamt drei Schüsse aus einer Pistole abgefeuert – zwei davon hatten getroffen.

Bein-Durchschuss in Höhe der Kniekehle

Neben dem mitangeklagten Werkstattbesitzer aus Oer-Erkenschwick, der mit zwei Brüdern ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, war auch ein weiterer Mann aus der Oer-Erkenschwicker Gruppe von einem Projektil getroffen und verletzt worden. Der Mann, dem „Hamad45“ nun 2500 Euro anbietet, hatte einen Bein-Durchschuss in Höhe der rechten Kniekehle erlitten.

Der Rap-Musiker „Hamad45“ war damals nach zehntägiger Flucht aufgegriffen worden, sitzt seitdem ununterbrochen in U-Haft. Im Prozess um versuchten Totschlag und gefährliche Köperverletzung beruft er sich auf Notwehr. Er will sich lediglich gegen Schläger-Hiebe verteidigt und dabei „gezielt“ auf Beine von mutmaßlichen Angreifern aus der Oer-Erkenschwicker Gruppe geschossen haben. Töten habe er niemanden wollen. Urteile: voraussichtlich am 30. April.