Was das Land Nordrhein-Westfalen an Kirchen zahlt
Serie zum Thema Kirche
Kirche und Staat sind offiziell zwar getrennt, aber in der Praxis gibt es viele Schnittmengen - und oft auch Streit, vor allem ums Geld. Zu den umstrittensten Finanzquellen der Kirche in Deutschland gehören die sogenannten Staatsleistungen. In einer Serie blicken wir hinter die Kulissen der Kirchen.
Bei den Staatsleistungen handelt es sich im Kern Entschädigungen, die die Bundesländer den Kirchen für Enteignungen im 19. Jahrhundert zahlen. Der sogenannte Reichsdeputationshauptschluss von 1803 sicherte den weltlichen Fürsten des Reiches eine Entschädigung für die Abtretung ihrer linksrheinischen Gebiete an das napoleonische Frankreich zu. Geistliche Fürstentümer wurden damals aufgelöst, Besitztümer der Kirchen wie Klöster, Abteien und fürstbischöfliche Residenzen an die neuen Landesherren abgegeben. Diese verpflichteten sich im Gegenzug für die Erhaltung der Gebäude und die Versorgung des Kirchenpersonals zu sorgen. Mit ihren Zahlungen kommen die Bundesländer noch heute für diese Dinge auf und zahlen zum Beispiel die Gehälter der Bischöfe.
Je nach historischer Entwicklung fallen die Staatsleistungen von Region zu Region extrem unterschiedlich aus. Wie unterschiedlich, das zeigt unser Vergleich der Staatsleistungen, die die verschiedenen Bundesländer 2011 an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland gezahlt haben.
Die 0 bei Bremen und Hamburg ist übrigens keinem Fehler in der Statistik geschuldet – die beiden traditionell kirchenfernen Hansestädte zahlen tatsächlich als einzige Bundesländer nichts.
Aus der Politik kam schon häufiger die Forderung, diese Verpflichtungen abzulösen. Dies könnte etwa mit einer einmaligen Summe geschehen. Die Kirchen hatten sich gesprächsbereit gezeigt. Mehrheiten für einen ernstzunehmenden Vorstoß sind aber nicht in Sicht. Zuletzt hatte die Bundesregierung auf eine diesbezügliche Parlamentarische Anfrage der Linken geantwortet: "Wenn aufseiten der Länder oder der Kirchen der Wunsch nach Änderung der Staatsleistungen bestehen sollte, ist nach Auffassung der Bundesregierung die jederzeit mögliche, einvernehmliche Lösung auf Länderebene der einfachere und sachgerechtere Weg."