Sommerzeit ist Grillzeit - gerne draußen im Grünen. Doch dort ist das Grillen nicht überall erlaubt: Mancherorts darf man auf öffentlichen Grünflächen gar nicht oder nur in ausgewiesenen Bereichen seine Würstchen brutzeln. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben beim Thema Grillen unterschiedliche Regeln. Im Essener Innenstadtbereich zum Beispiel darf seit vergangenem Sommer nur noch in zwei gekennzeichneten „Grillzonen“ - im Stadtpark und im Nordpark - gegrillt werden.
„Im Laufe des Sommers“ sollen nach Angaben eines Sprechers auch im übrigen Stadtgebiet solche Zonen eingerichtet werden, außerhalb derer dann ein allgemeines Grillverbot gilt. Auch in Recklinghausen dürfen Bürger nur einen öffentlichen Grillplatz nutzen. In Gelsenkirchen, Duisburg und Moers ist das Grillen in Parks auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen verboten, wenn die Brandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit deutlich steigt - maßgeblich dafür ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Grillen im Freien in NRW: Saftige Bußgelder bei Verstößen
Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder. In Wäldern ist das Grillen überall grundsätzlich untersagt. In anderen Städten herrscht nur in bestimmten Parks ein Grillverbot. So ist in Köln das Grillen unter anderem im Rheinpark und im Botanischen Garten untersagt. Auf vielen anderen Grünflächen ist es dagegen erlaubt - jedoch nicht mit Einweg-Grills. An den Wochenenden sind „Grill-Scouts“ der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) unterwegs, die unter anderem Müllsäcke verteilen.
Auch in Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Münster und Bonn ist das Grillen - mit wenigen Ausnahmen - geduldet. Überall muss jedoch ausreichend Abstand zu Häusern, Bäumen und Sträuchern gehalten werden, andere Personen dürfen nicht gefährdet und Grünflächen nicht beschädigt werden. Nach dem Essen muss natürlich der Müll mitgenommen oder in Abfallbehälter entsorgt werden.
dpa
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