Mit den sommerlichen Temperaturen und dem ausbleibenden Regen steigt in Nordrhein-Westfalen wie in allen anderen Bundesländern auch die Waldbrandgefahr. Vor allem die Trockenheit und der starke Befall des Borkenkäfers haben viel trockenes Restholz hinterlassen, das schnell entzündbar ist.
„Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer. Mit steigenden Temperaturen und ausbleibendem Regen steigt leider wieder die Waldbrandgefahr. Ich appelliere daher an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, umsichtig und aufmerksam im Wald zu sein“, so NRW-Forstministerin Silke Gorißen (CDU).
Die Waldbrandgefahr ist innerhalb des Landes unterschiedlich hoch. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison einen Gefahrenindex zur Verfügung. Für den Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) wird an 43 Messstationen in NRW die Lufttemperatur, die Luftfeuchtigkeit, die Windgeschwindigkeit und die Niederschlagsmenge ermittelt. Daraus errechnet der DWD täglich eine Einschätzung der Waldbrandgefahr an den einzelnen Standorten.
Waldbrände in NRW: Karte zeigt Gefahrenstufen
Die Modellausgabe des WBI erfolgt in den Stufen 1 bis 5 (sehr geringe bis sehr hohe Gefahr). Je höher die Bedrohungslage, desto leichter kann sich ein Feuer an diesem Tag in der entsprechenden Region ausbreiten.
Ein Blick auf die aktuellen Werte des DWD (Stand 15. Juni) zeigt, das im Moment überall im Land Waldbrandgefahr besteht. Die Einstufungen liegen größtenteils bei „mittlerer Gefahr“ (Stufe 3). Nur für den Kahlen Asten weist der DWD Stufe 2 aus.
Was die einzelnen Gefahrenstufen bedeuten:
- Stufe 1 (sehr geringe Gefahr): Die Waldbrandgefahr ist sehr gering. Man sollte sich dennoch an die Verhaltensregeln im Wald halte.
- Stufe 2 (geringe Gefahr): Der Wald darf noch ohne Einschränkungen betreten werden. Autos sollten nicht auf trockenem Boden geparkt werden. Reisig sollte nicht mehr verbrannt werden.
- Stufe 3 (mittlerer Gefahr): Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sollten nicht mehr benutzt werden. Waldarbeiten wie Schweißen oder das Verbrennen von Reisig sind verboten.
- Stufe 4 (hohe Gefahr): Die Forstbehörde kann Waldgebiete sperren lassen. Waldbesucher dürfen öffentliche Wege nicht verlassen. Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald können möglicherweise gesperrt werden.
- Stufe 5 (sehr hohe Gefahr): Die Forstbehörde oder Waldbesitzer dürfen gefährdete Gebiete vollständig sperren. In diesen Fällen darf man den Wald nicht mehr betreten. Für die Polizei, die Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz gelten Ausnahmen.
Die Waldbrandsaison in Deutschland läuft in der Regel von März bis Oktober, kann aber witterungsbedingt unterschiedlich ausfallen. Da es in diesem Jahr im Frühjahr wieder mehr geregnet hat, beginnt die diesjährige Waldbrandsaison etwas später.
Der Höhepunkt kommt aber noch in der besonders trockenen Zeit im Juli und August. Während im Frühjahr die Brandflächen eher klein bleiben, können sie sich im Sommer wegen der trockenen Böden auch unterirdisch schnell ausbreiten und zu einem Flächenbrand entwickeln.
Hier hat es in NRW 2023 schon gebrannt
Seit dem Wochenende hat es gleich in mehreren Wäldern in NRW gebrannt. In Höxter hat sich in der Nacht zu Montag (12. Juni) ein Feuer auf einer Fläche von rund 2000 Quadratmeter ausgebreitet. Die Bielefelder Polizei hatte Ermittlungen aufgenommen und einen Tatverdächtigen festgenommen. Da ein politisches Motiv möglich ist, hat der Staatsschutz inzwischen die Ermittlungen übernommen.
Am Sonntag (11. Juni) haben rund 1500 Quadratmeter Unterholz und Waldfläche bei Niederholtorf im Bonner Stadtteil Beuel gebrannt. Die Besatzung eines vorbeifliegenden Flugzeugs des Flugplatzes Bonn/Hangelar hatte am Nachmittag eine Rauchentwicklung in dem Waldgebiet entdeckt, wie die Feuerwehr mitteilte. Die Brandursache war zunächst unklar. Verletzte gab es ersten Erkenntnissen zufolge nicht.
Am Sonntagabend hat die Feuerwehr ein Feuer in einem Waldstück in Hattingen (Ennepe-Ruhr-Kreis) bekämpft. Nachdem Anwohner die Feuerwehr am Nachmittag wegen einer Rauchentwicklung im Bereich der Bahngleise im Westen der Stadt alarmiert hatten, entdeckten die Einsatzkräfte den Brand in einem schwer zugänglichen Waldstück, wie die Feuerwehr mitteilte. Dort brannten demnach eine Wiese und Böschung auf etwa 120 Quadratmetern.
Gleich mehrfach musste die Mendener Feuerwehr in den vergangenen Tagen zu Einsätzen in einem Lendringser Waldgebiet ausrücken. Nach den ersten Untersuchungen ist klar: Bei den Bränden gibt es einige Anhaltspunkte für Brandstiftung.
Waldbrände: Hohe Bußgelder drohen
Waldbrände haben in den vergangenen Jahren in NRW zugenommen und fast immer ist leichtsinniges oder unachtsames Verhalten von Waldbesuchern die Ursache. Laut der Allianz-Versicherung haben lediglich rund fünf Prozent der Waldbrände eine natürliche Ursache. Allein im vergangenen Jahr gab es laut einem Bericht des Landes in Nordrhein-Westfalen 203 Waldbrände, die eine Schadfläche von 74 Hektar hinterlassen haben.
Zur Waldbrandvorsorge hat das Land NRW den Bußgeldkatalog Umwelt deutlich verschärft und die Bußgelder angehoben. Hetzt droht für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro.
Welche Strafen sonst noch drohen:
- Brandstiftung: Geld- oder Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren
- Schwere Brandstiftung: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
- Besonders schwere Brandstiftung: Freiheitsstrafe nicht unter 2 bzw. 5 Jahre
- Brandstiftung mit Todesfolge: Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren
- Fahrlässige Brandstiftung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 bzw. bis zu 5 Jahren
- Herbeiführen einer Brandgefahr: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 bzw. bis zu Jahren

Waldbrandgefahr: So verhält man sich richtig
Um zu verhindern, dass ein Waldbrand überhaupt entsteht, sollte sich jeder im oder am Wald an wichtige Verhaltensregeln halten. Die wichtigste Regel - und was eigentlich selbstverständlich sein sollte - ist: Kein Feuer im Wald! Das gilt für Lagerfeuer, Grillen oder Ähnliches.
Auch das Rauchen im Wald ist bei Waldbrandgefahr verboten. Autos sollten nicht auf entzündlichem Untergrund geparkt werden, da ein glühend heißer Auspuff oder der Katalysator trockenes Laub oder Ästchen entzünden kann.
Außerdem sollte man keinen Müll, vor allem keinen Glasmüll im Wald liegen lassen. Reflektierende Gegenstände können durch die Bündelung von Sonnenlicht schnell ein Feuer entfachen.
Brände oder Schwelfeuer müssen sofort gemeldet werden, entweder bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder bei lokalen Forstdienststellen. Eine Liste aller Forstdienststellen in NRW stellt das Land online zur Verfügung.
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