Vorletzter Tag im Höxter-Prozess: Angeklagte hat das Wort

Der Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter neigt sich dem Ende zu. Kurz vor dem Urteil hat die Angeklagte Angelika W. noch einmal das Wort. Im Gerichtssaal könnte es Protest geben.

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Paderborn

, 14.09.2018, 02:39 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Angeklagte Wilfried Max W. (l) sitzt neben seinem Verteidiger Detlev Binder (r) in einem Saal vom Landgericht. Foto: Friso Gentsch/Archiv

Der Angeklagte Wilfried Max W. (l) sitzt neben seinem Verteidiger Detlev Binder (r) in einem Saal vom Landgericht. Foto: Friso Gentsch/Archiv

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat am vorletzten Prozesstag die Angeklagte Angelika W. das Wort. Vor dem Urteil steht ihr heute die Möglichkeit offen, sich noch einmal zu äußern. Die Angeklagte hatte schon schriftlich erklärt, dass sie dafür einen ganzen Tag benötigen werde. Der Anwalt eines der drei Nebenkläger kündigte daraufhin bereits einen Protest an. Falls Angelika W. das sogenannte letzte Wort in dem Prozess für einen stundenlangen Monolog missbrauche, werde er mit seiner Klientin demonstrativ den Saal verlassen.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Über Jahre hinweg sollen die beiden Deutschen zahlreiche Frauen in ihr Haus gelockt und sie seelisch und körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben. Für den Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Psychiatrie. Das Landgericht Paderborn will das Urteil am 5. Oktober verkünden.

Der Verteidiger von Angelika W. hat Freispruch für seine Mandantin gefordert. Für die Mordvorwürfe fehlten schlicht die Beweise, sagte er. Er habe zwar keinen Zweifel, dass die Angeklagten gemeinsam über Jahre Frauen aufs Übelste misshandelt hätten. Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei. Die Verteidiger von Wilfried W. - dem Ex-Mann der Angeklagten - haben für ihren Mandanten eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und dessen Einweisung in die Psychiatrie beantragt.