Verfassungsgericht: Ein halbes Dutzend Klagen gegen Bundestagswahl
Bundestagswahl 2021
Beim Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Klagen gegen die Bundestagswahl anhängig. Hinzu kommen weitere Klagen, die sich gegen das neue Wahlrecht richten. Auch FDP, Linke und Grüne klagen.

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die Bundestagswahl eingegangen. (Symbolbild) © picture alliance / Henning Kaiser/dpa
Beim Bundesverfassungsgericht sind ein halbes Dutzend Klagen gegen die Bundestagswahl eingegangen. Das teilte eine Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. „Zur Bundestagswahl gab es 6 Verfassungsbeschwerden und 2 Eilanträge“, sagte sie. Es existierten überdies „insgesamt 11 Verfassungsbeschwerden und 3 Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“. Im sogenannten Allgemeinen Register gebe es schließlich „noch 4 Verfahren zum Wahlrecht und 3 Verfahren zur Bundestagswahl“.
Eine der zahlreichen Klagen gegen das neue Wahlrecht hatten FDP, Linke und Grüne eingereicht. Denn sie sind gemeinschaftlich der Ansicht, dass die im Oktober 2020 vom neuen Bundestag beschlossene Reform das Ziel, die Zahl der Bundestagsmandate für künftige Legislaturperioden zu verringern, nicht erreicht.
Umstrittene Mandate
In der Hauptsache hat das Gericht noch nicht entschieden. Wann ein Urteil fällt, ist nach seinen Angaben noch ungewiss. Einen Eilantrag der Oppositionsparteien, wonach das neue Wahlrecht nicht schon bei dieser Bundestagswahl angewendet werden sollte, lehnte das Gericht allerdings vorher ab.
Union und SPD hatten sich darauf verständigt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden sollten, wenn die Normgröße des Bundestages von 598 Sitzen überschritten wird. Ab der Wahl 2025 soll es dann zusätzlich eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 geben. Damit verbunden wäre eine Reduzierung der Direktmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Erst- als Zweitstimmen bekommt.
Opposition klagt
FDP, Linke und Grüne halten die Reform für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da von den Überhangmandaten, die nicht ausgeglichen werden, vor allem die Unionsparteien profitierten. Außerdem seien die Änderungen so unklar gefasst, dass sie den Grundsatz der Normenklarheit verletzten.
Tatsache ist, dass der Bundestag, der in der vorigen Legislaturperiode bereits 709 statt 598 Mitglieder hatte, jetzt noch einmal angewachsen ist – nämlich auf 735. Das verursacht zusätzliche Kosten und führt nach Einschätzung der meisten Beteiligten zu weniger effektiver Arbeit in den Ausschüssen des Parlaments, in dem Gesetze beraten und Experten angehört werden. Tatsache ist ferner, dass es am Wahlabend für kurze Zeit so aussah, als würde die Union wegen der drei unausgeglichenen Überhangmandate mehr Sitze erringen als die SPD, obwohl sie nach Prozenten ein schlechteres Ergebnis erzielte.
RND
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