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Verfahren gegen Post-Diebin in Unna eingestellt
Beschuldigte muss Wiedergutmachung leisten
Das Verfahren gegen die ehemalige Post-Mitarbeiterin, die über Monate hinweg Briefe an die Seite schaffte, die möglicherweise Geld enthalten konnten, ist vorläufig eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat das Verfahren wegen Unterschlagung gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Post eingestellt. Der Frau war vorgeworfen worden, über mehrere Monate hinweg in Unna Briefe unterschlagen zu haben, die offensichtlich Geld enthielten. Nachdem sie von der internen Konzernsicherheit der Deutschen Post auf frischer Tat dabei erwischt wurde, wie sie Briefe an die Seite schaffte, wurde es ruhiger, was Beschwerden über verschwundene Briefe angeht.
Die Beschuldigte habe sich zum Tatzeitpunkt in „einer für sie ausweglosen Lage“ befunden, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Dortmund für die vorläufige Einstellung des Verfahrens. Ebenfalls sei ausschlaggebend gewesen, dass die Beschuldigte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, sie die Taten gestanden habe und ihr Verhalten offensichtlich bedaure, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Schaden sei „relativ gering“
Der durch ihre Taten entstandene Schaden sei „relativ gering“ und wiedergutgemacht. „Die Beschuldigte muss als Schadenswiedergutmachung 300 Euro an die Deutsche Post zahlen“, erklärt Staatsanwalt Henner Kruse im Gespräch mit unserer Zeitung. Auf die Frage unserer Zeitung, ob und wie die von den Diebstählen betroffenen Kunden der Deutschen Post von diesem Geld profitieren werden, reagierte die Deutsche Post am Donnerstag zunächst nicht.
14 Anzeigen lagen der Staatsanwaltschaft in dem Fall vor; alle Betroffenen sind über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. Auswirkungen auf zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz hat die Einstellung nicht.
Sauerländerin, Jahrgang 1986. Dorfkind. Liebt tolle Geschichten, spannende Menschen und Großbritannien. Am liebsten draußen unterwegs und nah am Geschehen.
