Omikron-Verdacht in Dinslaken bestätigt: 43 Schüler in Quarantäne
Coronavirus
Der Kreis Wesel hat 43 Schüler in Dinslaken in Quarantäne geschickt. Der Verdacht einer Infektion mit der Omikron-Variante des Coronavirus hat sich bestätigt.

Wegen des Verdachts auf eine Infektion mit der Omikron-Variante des Coronavirus wurden 120 Schülerinnen und Schüler in Dinslaken in Quarantäne geschickt. © Matthias Balk/dpa/Symbolbild
Update 17 Uhr: Im Kreis Wesel gibt es den ersten bestätigten Omikron-Fall des Coronavirus. Der Befund wurde dem Gesundheitsamt am am Mittwoch mitgeteilt.
Der bestätigte Fall innerhalb eines familiären Clusters steht in Zusammenhang mit einem Omikron-Fall aus Duisburg. Alle Maßnahmen sind eingeleitet, das Gesundheitsamt hat Quarantänen ausgesprochen und PCR-Tests der Kontaktpersonen veranlasst.
Betroffen sind eine weiterführende Schule in Dinslaken und eine Altenpflegeeinrichtung in Dinslaken. Die Kreisverwaltung informiert, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.
Weitere Fälle der Omikron-Variante sind bisher nicht bestätigt.
Ursprungsmeldung: Das Kreisgesundheitsamt hat am Dienstag (7. Dezember) 43 Schülerinnen und Schülern einer weiterführenden Schule in Dinslaken sicherheitshalber eine Quarantäne verordnet. Das meldete der Kreis am Mittwoch.
Hintergrund ist „der dringende Verdacht auf eine Infektion einer Person aus der Schülerschaft und einer/s Angehörigen mit der Omikron-Variante des Coronavirus“, so der Kreis. „Das Ergebnis der Sequenzierung der positiven PCR-Tests steht noch aus und wird voraussichtlich Ende der Woche erwartet.“ Auf Basis des Ergebnisses bewerte das Gesundheitsamt die Situation und die ausgesprochenen Quarantänen dann neu.
PCR-Test vorgeschrieben
Alle Personen, die sich in diesem Zusammenhang in einer Quarantäne befinden, seien verpflichtet, sich umgehend einer PCR-Testung zu unterziehen. Den Betroffenen entstehen dadurch keine Kosten.
Das Robert Koch-Institut sieht für den Fall eines Verdachts auf die Omikron-Variante strengere Quarantäneregeln vor. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, will die Kreisverwaltung darüber informieren.