Verbotene „Tatort“-Folgen: Warum diese fünf Filme nicht mehr ausgestrahlt werden

Fernsehen

Weit über 1.000 „Tatort“-Folgen sind in den vergangenen 50 Jahren produziert worden. Einige dieser Filme wird man so schnell nicht wieder im Fernsehen oder in den Mediatheken sehen. Aber warum?

Hamburg

von Matthias Schwarzer

, 05.12.2020, 12:30 Uhr / Lesedauer: 5 min
Weit über 1.000 „Tatort“-Folgen sind in den vergangenen 50 Jahren produziert worden. Einige dieser Filme wird man so schnell nicht wieder im Fernsehen oder in den Mediatheken sehen.

Weit über 1.000 „Tatort“-Folgen sind in den vergangenen 50 Jahren produziert worden. Einige dieser Filme wird man so schnell nicht wieder im Fernsehen oder in den Mediatheken sehen. © picture alliance/dpa

Das Ermittlerduo Roiter und Zorowski hat einfach kein Glück. Zwar lösten sie in den Neunzigerjahren die wohl umstrittensten „Tatort“-Fälle – doch zu sehen bekommt sie der Zuschauer heute nicht mehr. Warum? Nun, Ernst Roiter und Michael Zorowski (gespielt von Winfried Glatzeder und Robinson Reichel) liegen mit gleich zwei ihrer Filme im sogenannten „Giftschrank“ der ARD-Sender. Dabei handelt es sich um eine interne Liste von insgesamt fünf „Tatort“-Filmen, die Fans der Krimireihe wohl nie wieder zu Gesicht bekommen werden.

Weit über 1000 „Tatort“-Folgen sind in den vergangenen 50 Jahren produziert worden, am 29. November feiert die Krimireihe großes Jubiläum. Und dass es tatsächlich eine Liste „verbotener Filme“ gibt, ist vielen Zuschauern der Reihe vermutlich gar nicht bekannt. Doch der „Tatort“-Giftschrank ist gut verschlossen – und die Gründe für die durch die Sender selbst auferlegten Sperrvermerke sind vielfältig. Ein Überblick über die verbotenen „Tatort“-Filme der vergangenen 50 Jahre, und die Geschichte dahinter.

Tod im Jaguar (1996)

Die Produktion des SFB (Vorgänger des RBB) ist der erste Film mit Roiter und Zorowski, der im Giftschrank landete – und zugleich auch ihr erster gemeinsamer „Tatort“-Fall. Roiter und Zorowski sind ein ungleiches Paar: Der eine pflegt den Lebensstil eines kultivierten Gourmets, der andere ist eher temperamentvoll. Und in ihrer ersten gemeinsamen Episode müssen die Berliner Ermittler den Tod eines einflussreichen jüdischen Geschäftsmannes aufklären.

Während ihrer Ermittlungen stellt sich jedoch heraus, dass die Geschäfte des Toten nicht immer ganz sauber waren. Roiter und Zorowski stoßen auf zahlreiche Hinweise internationaler, krimineller Aktivitäten. Die Thematik ist heikel – und der „Tatort“ gerät wegen seiner Darstellung jüdischer Geschäftsleute schnell in die Kritik.

Für deutlich mehr Protest allerdings sorgt eine Pressemitteilung, die der Sender kurz vor der Ausstrahlung verschickt. Das Schreiben, das heute nicht mehr auffindbar ist, soll verschiedenen Medienberichten zufolge, zahlreiche missverständlich formulierte Passagen enthalten haben, die einen antijüdischen Inhalt andeuten. Die Episode „Tod im Jaguar“ ist seit jeher unter Verschluss und wird weder im linearen Fernsehprogramm wiederholt noch in den Mediatheken gezeigt.

Krokodilwächter (1996)

Auch an diesem verbotenen „Tatort“ sind Roiter und Zorowski beteiligt. In dem 346. Krimi der Reihe müssen die Ermittler diesmal zwei Morde aufklären. Zunächst detoniert in einem Wagen der Post eine Briefbombe und tötet einen Postboten. Später wird in einem Wald eine junge Russin ermordet aufgefunden. Roiter und Zorowski kommen bei ihren Ermittlungen bald einem Handel mit osteuropäischen Frauen auf die Spur, die in Deutschland prostituiert werden.

Die Handlung des Films ist für einen 20.15-Uhr-„Tatort“ so heikel und brutal, dass sich nach der Ausstrahlung sogar die Politik zu Wort meldet. Der seinerzeit amtierende Medienbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Otto Wilhelm, beschrieb den Tatort als „brutal, sexistisch und menschenverachtend“ mit „unerträglich wirkenden Gewaltszenen“, die besonders dann „verwerflich“ seien, wenn Frauen „Sex und Gewalt in demütigender Weise über sich ergehen lassen müssen“.

Auch die Kritiken in den Fernsehzeitschriften waren vernichtend. „TV Spielfilm“ urteilte beispielsweise damals: „Unterbietet das Niveau der Reihe ohne Mühe.“ Daraufhin wanderte die Episode „Krokodilwächter“ in den Giftschrank.

Auch das Gastspiel von Roiter und Zorowski im „Tatort“ währte nur kurz. Die Filme des Duos wurden von der Presse überwiegend mit negativen Kritiken begleitet. Von „billigen Dialogen“ war da zu lesen, die Machart der Filme wurde als „billig“ kritisiert. Das hatte auch damit zu tun, dass die Berliner Filme aus Kostengründen statt auf Film auf Betacam gedreht wurden. Nach nur zwölf Fällen und zwei Jahren verabschiedete sich das Ermittlerduo im Jahre 1998 und übergab an das Berliner Duo Ritter und Hellmann.

Der Fall Geisterbahn (1972)

„Der Fall Geisterbahn“ ist einer der ersten Tatorte überhaupt – genauer gesagt Folge 16. Der Film um Kommissar Konrad (Klaus Höhne) und Hauptmeister Klipp (Herbert Bötticher) dreht sich um einen Mord an einem Geisterbahnbesitzer. Bei ihren Ermittlungen geraten Konrad und Klipp in die Szene der Drogenschmuggler. Mit knapp 73 Minuten ist „Der Fall Geisterbahn“ die kürzeste „Tatort“-Folge überhaupt. Auffällig ist auch: In dem gesamten Film wird – anders als bei anderen Folgen – kein Ort erwähnt, die Ermittler sprechen jedoch durchgängig in hessischem Dialekt.

Warum der Siebzigerjahre-„Tatort“ im Giftschrank gelandet ist, hat in diesem Fall allerdings weder etwas mit seiner Handlung, noch mit seiner Länge, noch mit seiner Sprache zu tun. Tatsächlich geht es in diesem Fall um lizenzrechtliche Probleme.

Kurz nach der Ausstrahlung des Films meldete die Produktionsfirma Horst Film Berlin Konkurs an. Seither sind die Lizenzrechte offenbar ungeklärt. Bis zur Klärung wolle der Hessische Rundfunk auf Wiederholungen absehen, hieß es damals. Diese Regelung gilt offenbar bis heute.

Mit nackten Füßen (1980)

Der Film aus dem Jahre 1980 ist der 110. Fall – und der Tatort ist diesmal eine Werbeagentur. Hauptkommissar Sander (Volkert Kraeft) muss in einem Frankfurter Kreativbüro ermitteln. Hier wird die Cutterin Uschi Terhorst tot aufgefunden, mit nackten Füßen und eingeschlagenem Schädel. Ihre Arbeitskollegin Verena wird festgenommen.

Im Laufe des Films erfährt der Kommissar, dass Verena seit vier Monaten an sogenannten „Dämmerattacken“ leide. Diese seien eine besondere Form eines epileptischen Anfalls. Durch die Nervenkrankheit würden Betroffene im Zustand eines Anfalls Dinge tun, die ihnen nicht bewusst wären, sie könnten eine plötzliche Aggressivität entfalten, die man von außen nicht erklären könne. Nach außen hin würden die betroffenen Personen ziemlich normal wirken. Man könne nicht ausschließen, dass diese Aggressivität bis hin zum Mord führen könne.

Genau dieser Handlungsstrang sorgt nach der Ausstrahlung für massive Kritik. In dem Film wird etwa geäußert, Epilepsie sei eine Geisteskrankheit und Epileptiker würden überdurchschnittlich häufig zu Gewalttätigkeit neigen. Beides war bereits damals wissenschaftlich widerlegt.

Wie die Fanseite „Tatort Fans“ berichtet, soll das Drehbuch des Films schon vor der Ausstrahlung umstritten gewesen sein. So soll der WDR den Film zunächst abgelehnt haben – der HR hingegen entschied sich einige Jahre später, den Film doch zu produzieren. Heute genüge der Plot schlichtweg nicht mehr „den Qualitätsansprüchen“.

Wem Ehre gebührt (2007)

Nicht nur alte „Tatort“-Folgen landeten im Giftschrank der Sender. Auch die Produktion „Wem Ehre gebührt“ aus dem Jahr 2007 wird nicht mehr im Fernsehen und in den Mediatheken wiederholt.

Die Handlung: Nach dem vermeintlichen Selbstmord einer Türkin ermittelt Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler) vom LKA in Hannover in einer türkischen Familie. Lindholm vermutet zunächst einen Ehrenmord, später stößt sie jedoch auf ein inzestuöses Verhältnis innerhalb der Familie.

Über den von Angelina Maccarone inszenierten Krimi, beschwerte sich nach der Ausstrahlung vor allem die alevitische Gemeinde. Der Dachverband der Berliner Alevitengemeinde erstellte sogar Strafanzeige wegen Volksverhetzung, welche nach einer Entschuldigung des Senders jedoch zurückgezogen wurde.

Ausgestrahlt wird der Film seither jedoch nicht mehr. Seit seiner Erstausstrahlung befindet sich „Wem Ehre gebührt“ gut verschlossen im „Tatort“-Giftschrank.

Der Eskimo (2014)

Tatsächlich gibt es noch eine sechste umstrittene „Tatort“-Folge. Sie hat es jedoch inzwischen aus dem Giftschrank der Sender wieder heraus geschafft. Wie die Fanseite „Tatort Fundus“ berichtet, wurde „Der Eskimo“ seit seiner Erstausstrahlung zunächst jahrelang nicht mehr im Fernsehen gezeigt. Die Website mutmaßt, dass Zuschauerbeschwerden der Grund dafür seien.

Nach der Ausstrahlung im Januar 2014 hatten sich Betroffene beim Hessischen Rundfunk darüber beklagt, dass sie sich im Film auf einem Foto erkannt hatten und der Sender kein Recht hatte, diese Bilder im Film zu nutzen.

Eine Ausstrahlung sei laut der Fanseite nur dann möglich, wenn die entsprechenden Fotoszenen aufwändig bearbeitet würden. In den umstrittenen Szenen sei beispielsweise ein Foto einer ehemaligen Schulklasse mehrmals in Großaufnahme zu sehen.

Schon die erste Wiederholung des „Tatorts“ war seinerzeit kurzfristig abgesagt worden. Sie sollte ursprünglich am 8. Februar 2014 im HR laufen, stattdessen zeigte der Sender jedoch die Folge „Neuland“. Am 20. Januar 2020 wurde der Tatort dann nach sechsjähriger Abstinenz wieder im HR-Fernsehen ausgestrahlt.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung dieses Textes haben wir verschwiegen, dass „Der Eskimo“ wieder aus dem „Tatort“-Giftschrank entlassen wurde. Das haben wir nun korrigiert.