Urlauber aus Marl klagen gegen Beherbergungsverbot – und bekommen Recht

Gericht entscheidet

Urlauber aus Marl haben erfolgreich gegen das Beherbergungsverbot geklagt. Das könnte bundesweite Auswirkungen haben.

von Stephan Rathgeber

, 15.10.2020, 15:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Coronavirus verbreitet sich weiter: Der Kreis Recklinghausen gilt nun offiziell als „Risikogebiet“.

Das Coronavirus verbreitet sich weiter: Der Kreis Recklinghausen gilt nun offiziell als „Risikogebiet“. © Marijan Murat /dpa

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg sofort gekippt

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird voraussichtlich zu einem flächendeckenden Aus der Beherbergungsverbote führen“, meint Rechtsanwalt Arnd Kemgens aus Gelsenkirchen. Die Bedeutung des Urteils könne gar nicht unterschätzt werden. Es handele sich um das oberstes Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg (Sitz: Mannheim). „Ich erwarte für die Beherbergungsverbote in anderen Bundesländern, dass diese auch dort aufgehoben werden. Voraussichtlich werden die Länder Ihre Vorschriften und Begründungen hierzu in den nächsten Stunden genauestens überdenken“, so der Anwalt.

Mit dpa-Material.