Unitymedia braucht Erlaubnis für Router-Hotspots
Kölner Landesgericht urteilt
Die Idee klingt gut: Als Kunde eines Kabelanbieters kann man das WLAN anderer Kunden mitbenutzen und verbraucht dadurch weniger Daten über das Mobilfunknetz. Doch das Unternehmen braucht dafür die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers mit dem Router, entschied jetzt ein Gericht.

Werbeschild einer Unitymedia-Filiale in Köln. Foto:
Eine Freischaltung sei nicht zulässig, wenn der Verbraucher sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt habe, urteilte das Landgericht Köln und gab damit der Verbraucherzentrale NRW in einem Rechtsstreit über die Errichtung sogenannter WiFiSpots recht.
Die Entscheidung hatte das Gericht bereits Anfang Mai gefällt, sie war aber erst am Donnerstag bekannt geworden. Die Verbraucherzentrale sprach von einem wegweisenden Signal für die Branche. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia weist indes in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und derzeit das weitere Vorgehen geprüft werde.
Auf Nachfrage unserer Redaktion betonte Unitymedia-Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger, dass die Funktion des Routers als WifiSpot vom Kunden zudem selber abgestellt werden könne. "Wir haben bisher keine Kundenbeschwerden gegen das Angebot gehabt, auch datenschutzrechtlich ist das Ganze unbedenklich, und bei der Geschwindigkeit des Routers kommt es ebenfalls nicht zu Einbußen. Wir laden unsere Kunden ein, Bestandteil dieses Netzes zu sein; wenn sie das nicht möchten, ist das kein Problem", so Fuxjäger.
Angebot "WifiSpot für alle" lief etwa ein Jahr
Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland. Vor gut einem Jahr hatte der Anbieter seine Kunden per Post darüber informiert, dass auf ihren WLAN-Routern ein zweites Netz aktiviert werde. Unterbleibt ein Widerspruch, werden diese Netze automatisch angeschaltet.
Ziel der Maßnahme: Von unterwegs können andere Unitymedia-Kunden über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und somit ihr Mobilfunkdatenvolumen schonen. Einen ähnlichen Service bietet zum Beispiel die Deutsche Telekom gemeinsam mit der spanischen Firma Fon an.
Die Vorgehensweise von Unitymedia hatte aber die Verbraucherzentrale beanstandet. Die Bereitstellung von Hotspots für Kunden werde zwar grundsätzlich begrüßt, aber den Aufbau dürfe das Unternehmen nicht eigenmächtig vornehmen, wenn die Zustimmung des Kunden fehle.
Mit Material von dpa