Unfassbar: Schweine- und Rinderhalter in NRW müssen nur alle 14 Jahre mit Kontrolle rechnen

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Unfassbar: Schweine- und Rinderhalter in NRW müssen nur alle 14 Jahre mit Kontrolle rechnen

rnTierquälerei-Skandal

Die Bilder gequälter Tiere wie im jüngsten Skandalfall Mecke in Werne wecken Zweifel an wirksamen Tierschutzkontrollen. Unsere Recherche deckt riesige Lücken auf.

NRW

, 05.08.2021, 15:19 Uhr / Lesedauer: 3 min

Von einer extremen Brutalität zeugen die verstörenden Bilder von einer Viehsammelstelle der Firma Mecke in Werne, die vor kurzem öffentlich wurden. Wer der Frage nachgeht, wieso solch abscheulichen Tierquälereien ohne Eingreifen der Behörden überhaupt möglich war, muss sich durch einen Wust an Gesetzen, Verordnungen, Handbüchern und sonstigen Regelungen wühlen. Am Ende steht die Erkenntnis: Es gibt viele, sehr viele Vorschriften, aber kaum Kontrollen. Viele Betriebe werden teils Jahrzehntelang nicht kontrolliert, obwohl das gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Am Ende der Kontrollkette stehen die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte. Sie müssen in ihrem Bereich für einen anständigen Umgang mit Nutztieren sorgen und am Ende die Kritik aushalten, wenn etwas schief läuft. Dabei müssen sie die auf 816 Seiten in drei Handbüchern festgelegten detaillierten Regelungen beachten. Am Anfang der Kontrollkette aber steht die Europäische Union, genauer gesagt die „Verordnung 2017/625“ vom 15. März 2017.

Europäische Regeln, die auch in Deutschland gelten

Die in dieser Verordnung der EU niedergelegten Vorschriften sind für alle Länder der EU „in allen Teilen“ verbindlich. So steht es ausdrücklich in der Verordnung. Sie gelten ohne Einschränkung also auch in Deutschland. Deshalb sind die dort auf 162 Seiten festgelegten Punkte so wichtig. An dieser Stelle seien nur die vier entscheidenden Vorschriften aufgelistet:

1. Die Behörden müssen alle Unternehmen „regelmäßig risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit“ kontrollieren.

2. Amtliche Kontrollen erfolgen ohne Ankündigung, es sei denn, eine Ankündigung ist hinreichend begründet und notwendig, damit die amtliche Kontrolle durchgeführt werden kann. Der Regelfall soll also die unangekündigte Kontrolle sein.

3. Angekündigte Kontrollen schließen zusätzliche unangekündigte Kontrollen nicht aus.

4. Die Öffentlichkeit muss über die Ergebnisse der Kontrollen mindestens einmal im Jahr informiert werden. Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit auch über das Ergebnis der Kontrollen einzelner Unternehmen und die Frage, in welche Risikogruppe diese einsortiert werden, aufklären.

Die konkretisierten Regeln für Deutschland

Soweit die europäische Regelung. Deutschland hat in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung, AVV Rüb) die Kontrollvorschriften im Januar 2021 konkretisiert. Darin werden auf 62 Seiten allgemeine Regelungen getroffen. Es wird aber auch detailliert ein Punkteraster vorgegeben.

In diesem Raster werden zahlreiche Kriterien aufgeführt, nach denen eingeschätzt wird, wie groß das Risiko einer Gefährdung der Lebensmittelsicherheit und des Tierwohls durch einen einzelnen Betrieb ist. Dabei werden unter anderem die Qualität der Ställe und Anlagen, die Hygiene auf dem Hof, der gesundheitliche Zustand der Tiere, aber auch die Kooperationsbereitschaft des Halters und mögliche Beanstandungen in der Vergangenheit mit Punkten bewertet.

Die neun Risikoklassen in der Tierhaltung

Am Ende wird mindestens einmal im Jahr für jeden Betrieb eine Gesamtpunktzahl vergeben und so jeder Betrieb in eine der neun Risikoklassen eingeordnet. In der höchsten Risikoklasse 9 sollen Kontrollen alle drei Monate erfolgen, in der niedrigsten Risikoklasse 1 einmal in drei Jahren.

Vor der Verabschiedung dieser AVV Rüb gab es heftige Diskussionen und Kritik an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte und der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure kritisierten gemeinsam mit der Organisation Foodwatch, dass die Kontrollfrequenz durch diese Verordnung deutlich ausgedünnt werde und so die Länder von ihren Kontrollpflichten und damit von Kosten entlastet werden sollten.

Vorgeschriebene Kontrollen werden auch nicht im Ansatz eingehalten

Unabhängig von dieser Kritik dürfte es den Ländern schwerfallen, selbst diese als zu lückenhaft kritisierten Kontrollrhythmen von mindestens einmal in drei Jahren für alle Betriebe einzuhalten. Denn die sollen zusätzlich zu den „anlassbezogenen“ Kontrollen vorgenommen werden, die etwa nach einem Hinweis aus der Bevölkerung oder von einer Tierschutzorganisation notwendig werden.

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Wie lückenhaft die Kontrollen also trotz aller rechtlichen Vorgaben tatsächlich sind, belegen Zahlen, die die Bundesregierung im Juli 2018 auf eine Kleine Anfrage der Grünen hin dem Bundestag vorgelegt hat. Danach wurden im Jahr 2017 Nutztierbetriebe in Deutschland im Schnitt nur alle 17 Jahre kontrolliert. In Nordrhein-Westfalen wird im Durschnitt jeder Betrieb nur alle 14,7 Jahre, in Bayern nur alle 48,1 Jahre überprüft. Und das, obwohl ein maximaler Zeitraum von drei Jahren vorgeschrieben ist.

2019 weniger als zehn Prozent der Betriebe kontrolliert

Und diese Quoten dürften sich seither kaum verbessert haben. Aus dem Jahresbericht 2019 der Bundesregierung zu den Kontrollen von Nutztierbetrieben, der im Dezember 2020 veröffentlich wurde, geht hervor, dass 2019 von den 287.418 Betrieben, auf denen Schweine, Rinder und Kälber gehalten werden, 21.595 kontrolliert wurden – also ganze 7,5 Prozent.

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Für Nordrhein-Westfalen sind die Zahlen nicht besser. So wurden beispielsweise 2017 in NRW 5.470 Betriebe überprüft. Das sind nur 8 Prozent der 67.895 Betriebe, auf denen Nutztiere gehalten werden. Dabei gab es 860 Beanstandungen (15,7 Prozent). In 158 Fällen wurde sofort ein Ordnungswidrigkeits- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet.

Selbst das Mindestmaß an Kontrollen liegt in weiter Ferne

2019, so geht aus dem Jahresbericht des NRW-Verbraucherschutzministeriums hervor, wurden von 20.372 Nutztier-Betrieben 1.379, also 6,8 Prozent kontrolliert. Selbst wenn in NRW alle Betriebe in die beste aller Risikokategorien einsortiert würden – was völlig unrealistisch ist – hätten mindestens ein Drittel aller Betriebe, also 6.790, kontrolliert werden müssen, also fast fünfmal so viele wie tatsächlich überprüft wurden. Nur so könnte man es schaffen, jeden Betrieb mindestens einmal in drei Jahren zu kontrollieren.