Tödlicher Sturz aus Achterbahn: Zeuge erhebt schwere Vorwürfe
Unfall
Aus acht Metern Höhe ist eine 57-Jährige aus einer Achterbahn gefallen. Wie konnte es zu dem tödlichen Unfall im Freizeitpark in Klotten kommen? Ein Zeuge erhebt schwere Vorwürfe gegen den Park.
Nach dem tödlichen Sturz aus einer Achterbahn des Freizeitparks in Klotten an der Mosel sollen auch eine Obduktion und ein Gutachten die Ermittlungen voranbringen. Die Kripo setzte am Montag ihre Ermittlungen fort. Schon zuvor seien Spuren gesichert und Zeugen befragt worden, teilten die Ermittler mit.
Zu Spekulationen etwa über einen technischen Defekt, Fahrlässigkeit oder Leichtsinn hieß es, die Unfallursache bleibe vorerst unbekannt. Es werde zum Tod einer Besucherin am Samstagnachmittag in alle Richtungen ermittelt.
Zeuge: Sicherheitsbügel an der Achterbahn nicht kontrolliert
Wie die Rheinische Post berichtet, sorgten kurze Schilderungen eines Parkbesuchers am Wochenende für Aufsehen. Demnach habe das Personal an der Achterbahn nicht kontrolliert, ob alle Sicherheitsbügel an der Achterbahn korrekt geschlossen waren, bevor die Fahrten losgingen. Darüber hinaus habe zunächst niemand gewusst, wo die verunglückte 57-Jährige zu finden war. Man habe im Park erst suchen müssen, wohin sie bei dem tödlichen Unfall geschleudert wurde. Zuvor hatte die Bild darüber berichtet.

Ein Absperrband versperrt den Zugang zum Wild- und Freizeitparks Klotten. Der Park war am Wochenende geschlossen, nachdem eine Frau auf einer Achterbahn tödlich verunglückt war. © picture alliance/dpa
Ein anderer Besucher relativiert diese Aussagen nun deutlich, wie die Zeitung weiter berichtet. Die erste Schilderung entspreche demnach nicht den Tatsachen. Er sei mit seiner Familie rund zehn Minuten vor dem Unfall mit der Achterbahn gefahren. Sicherheitshinweise hätte es ausreichend gegeben, extra an den Wagen gegangen, um die Bügel zu überprüfen, sei vom Personal aber keiner.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz will nach Angaben vom Montag in einem Todesermittlungsverfahren klären, ob der Sturz „Folge eines Verschuldens Dritter war“. Vorerst gebe es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten.
Gutachter soll Achterbahn auf mögliche Unfallursache untersuchen
Die 57-jährige Besucherin aus dem saarländischen St. Wendel soll in einer Kurve in ihrem Sitz ins Rutschen gekommen sein, bevor sie aus etwa acht Metern Höhe aus der Bahn fiel und tödliche Verletzungen erlitt. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft wollte nach eigenen Angaben bei der zuständigen Ermittlungsrichterin eine zeitnahe Obduktion des Opfers beantragen. Außerdem sollte ein Gutachter die Achterbahn auf eine mögliche Unfallursache untersuchen. Die Staatsanwaltschaft wollte darüber hinaus „Genehmigungs- und Prüfunterlagen von Aufsichtsbehörden“ hinzuziehen.
Die 2004 eröffnete Achterbahn ist laut dem Freizeitpark in Klotten im Kreis Cochem-Zell 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch. Sie sei kurvenreich mit „maximalem Gefälle und bis zu 60 Stundenkilometer schnell“. Der Park blieb nach eigenen Angaben wie schon am Sonntag auch am Montag geschlossen, „um eine schnelle Aufklärung des Unfallherganges durch die Behörden zu unterstützen“.
Auf der Internetseite des Freizeitparks hieß es: „Wir möchten auf diesem Weg unser tief empfundenes Mitgefühl der Familie, den Angehörigen und Freunden aussprechen! Unser KLOTTI-Team ist nach wie vor geschockt und fassungslos.“ Wegen der ungeklärten Unfallursache bleibe vorerst unklar, „wie der Parkbetrieb in den nächsten Tagen aussehen wird“.
dpa/rej