Bei dem bei einer Kirmes in Münster getöteten 31-Jährigen handelt es sich um einen Familienvater. Das sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags. „Der Getötete hinterlässt seine Verlobte und deren Sohn.“ Die junge Familie habe Freude haben wollen, stattdessen sei ein Leben gewaltsam beendet worden. Nach Vorschrift habe ein Sicherheitskonzept des Veranstalters für die Send-Kirmes vorgelegen, die nötigen Absprachen seien getroffen worden. Es gebe hierbei keine Versäumnisse. Aber auch bei der besten Vorbereitung seien solche Taten nicht zu hundert Prozent auszuschließen, sagte er.
Der wegen Mordverdachts gesuchte Tatverdächtige hatte sich am Mittwoch in Begleitung seines Anwalts der Polizei gestellt und kam in Untersuchungshaft. Der 21-Jährige äußerte sich auch weiterhin nicht zu den Vorwürfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Münster auf dpa-Anfrage sagte. Der Mann soll am Samstagabend auf dem Send nach einem Streit mit einem Messer auf den 31-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer starb noch am Tatort. Todesursache war laut Obduktion ein Stich ins Herz, der Mann verblutete.
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Reul: Waffenverbotszone könne man nicht beliebig einführen
Zu einer Debatte um eine Waffenverbotszone, wie es sie in Düsseldorf und Köln gibt, sagte der Minister, solche Zonen könne man nicht beliebig einführen. Es müsse sich um eine Art „Hotspot“ handeln. Beim Send habe es laut Polizei in der Vergangenheit keine häufigen besonderen Vorkommnisse gegeben. Verbotszonen müssten außerdem mit massivem Personalaufwand kontrolliert werden.
Reul wies auf eine bundesgesetzliche Regelung speziell zum Verbot des Mitführens von Waffen und Messern auf Volksfesten hin. Der Bund solle überdenken, ob diese Regelung zu verschärfen sei. Eine Ausweitung des Verbots auf Messer ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern könne angebracht sein. Welche Klinge die Tatwaffe in Münster genau hatte, sei unklar. „Das Messer ist nicht da.“
Zu dem tatverdächtigen Kasachen machte der Minister keine weiteren Angaben. Laut Staatsanwaltschaft war er 2017 unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und hatte den Großteil verbüßt. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden, die Bewährungszeit noch nicht abgelaufen.
dpa