14-Jähriger stirbt bei Routine-OP in Gütersloh - Richter: Narkosearzt passte nicht richtig auf

Justiz

Bei einer Routine-Operation in einem Krankenhaus in Gütersloh ist ein 14-Jähriger gestorben. Dem Assistenzarzt wird grobes Fehlverhalten vorgeworfen. Jetzt muss er die Konsequenzen tragen.

Gütersloh

10.06.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für den Tod eines 14-Jährigen bei einer Routine-Operation erhält ein Assistenzarzt in Nordrhein-Westfalen eine Haftstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Gütersloh am Donnerstag. Neben der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und vier Monaten soll der 47-jährige Narkosearzt ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro an die Eltern des toten Jungen zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Spruch schloss sich der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der 47-Jährige soll es im November 2018 versäumt haben, ein Gerät für die Sauerstoffversorgung zu kontrollieren. Am ersten Prozesstag hatte der Arzt Fehler eingestanden. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte dem Mediziner grobfehlerhaftes Verhalten vorgeworfen.

Falsch angeschlossene Gerätschaften

Eine Arzthelferin hatte Schläuche falsch an das Narkosegerät angeschlossen. Das hätte dem Arzt nach Überzeugung des Experten durch vorgeschriebene Tests auffallen müssen. Eine Beatmung des Jugendlichen mit einem Handbeutel hätte sein Leben retten können, hieß es. Stattdessen hatten im Wechsel mehrere Ärzte versucht, den Jungen zu beatmen und später zu reanimieren. Er starb später in einem Krankenhaus in Bielefeld.

Der Verteidiger sah in seinem Plädoyer - anders als das Gericht - den Vorwurf der fahrlässigen Tötung als nicht erfüllt an. Er sprach sich deshalb für eine Geldstrafe aus. Der Anwalt der Eltern forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Problematische Strukturen im Krankenhaus in Gütersloh

Der Gutachter sprach von unglücklichen Strukturen in dem Krankenhaus in Gütersloh. Neben einem zentralen OP-Bereich gibt es dort ein Ambulantes Operations-Zentrum. Die dort eingesetzte Helferin hatte demnach keine spezielle Qualifikation für den OP-Bereich. Der verantwortliche Oberarzt war nach Überzeugung des Gutachters nicht schnell genug für den Notfall erreichbar.

Gegen mehrere Mediziner des Krankenhauses laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen gegen die Arzthelferin, die die Schläuche falsch angesteckt hatte, wurden gegen Zahlung einer Geldsumme eingestellt.

Während der Urteilsbegründung und nach einem über acht Stunden dauernden zweiten Verhandlungstag war der Verurteilte kurz ohnmächtig geworden. Justizbeamte und sein Anwalt kümmerten sich um den 47-Jährigen. Der Richter beendete daraufhin wenig später den Prozess.

dpa

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