Testpflicht vor Einreise: Müssen sich Urlauber selbst um den Corona-Test kümmern?

Coronavirus

Der Corona-Test vor der Rückreise mit dem Flugzeug nach Deutschland ist ab Dienstagfrüh Pflicht. Was bedeutet diese neue Regelung für Urlauber?

von Maike Geißler

, 27.03.2021, 18:55 Uhr / Lesedauer: 4 min
Passagiere kommen auf dem Flughafen Palma de Mallorca an.

Passagiere kommen auf dem Flughafen Palma de Mallorca an. © picture alliance/dpa

Bisher galt eine Corona-Testpflicht nur für Reiserückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet – doch das ändert sich. Künftig müssen sich alle Menschen, die mit dem Flugzeug aus einem anderen Land nach Deutschland einreisen, vor Reiseantritt auf Corona testen lassen.

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Das sieht eine neue Einreiseverordnung vor, die in der Nacht von Montag auf Dienstag in Kraft tritt. Die Folge der neuen Verordnung beschrieb Gesundheitsminister Jens Spahn so: „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen.“ Auf was konkret müssen sich Urlauber nun einstellen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Corona-Testpflicht: Ab wann muss ich mich testen lassen?

Die Testpflicht gilt ab Dienstag, 30. März 2021, um 0 Uhr. Zunächst sollte die Testpflicht Sonntag in Kraft treten, doch der Start wurde verschoben, um Airlines und Veranstaltern mehr Zeit zur Vorbereitung zu ermöglichen, teilte Spahn mit.

Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es der Fluggesellschaft vorlegen zu können. Der dem Test zugrunde liegende Abstrich darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Welche Corona-Tests werden anerkannt?

Welche Tests zugelassen sind, richtet sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nach einer Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI). Anerkannt sind demnach Verfahren wie PCR, LAMP und TMA, aber auch Antigenschnelltests, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen.

Wichtig: Nicht anerkannt sind die Selbsttests, die es inzwischen in Apotheken oder Drogerien zu kaufen gibt.

Wer kümmert sich um den Test?

Grundsätzlich muss sich jeder Reisende selbst um den Corona-Test kümmern. Aber die meisten Airlines und Reiseveranstalter bieten Unterstützung. Tui beispielsweise ließ über Konzernchef Fritz Joussen mitteilen: „Wir werden für die Rückkehrer in unseren eigenen Hotels und Robinson Clubs Testmöglichkeiten einrichten und wie vereinbart anbieten.“

Auch FTI, DER Touristik und Schauinsland wollen Kunden unterstützen – entweder, indem sie selbst Schnelltests anbieten oder aber informieren, wo die Touristen entsprechende Tests durchführen lassen können.

Für welche Länder gilt die neue Testvorschrift?

Die neuen Testregeln treffen aktuell zwar vor allem Mallorca-Urlauber, die nach Aufhebung der Reisewarnung auf die Baleareninsel gereist sind oder noch fliegen. Aber die Vorschrift gilt für alle Länder im Ausland – ausgenommen sind nur Crews.

Die Tests an beliebten Fernreisezielen – zum Beispiel die Malediven, Kuba oder die Dominikanische Republik – könnten sich schwierig gestalten. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft teilte mit, dass nicht an allen weltweiten Destinationen ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung stünden. Deswegen müssten für diese Destinationen dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. „Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück.“

Wer zahlt für den Corona-Test?

„Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst“, heißt es vom Gesundheitsministerium. Die Kosten variieren je nach Reiseziel. Beispiel Mallorca: In den Hotels und im Testzentrum am Flughafen von Palma werden für einen Antigentest etwa 30 bis 40 Euro fällig.

Einzelne Veranstalter übernehmen die Testkosten. Zum Beispiel zahlt DER Touristik, wenn ein Kunde zwischen dem 16. und dem 22. März eine Flugpauschalreise nach Mallorca für den Reisezeitraum 27. März bis 30. April gebucht hat.

Was passiert, wenn ich keinen Test habe?

Wer keinen Test hat, wird nicht mitgenommen: „Die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet“, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Außerdem droht ein Bußgeld, das hatte Jens Spahn mitgeteilt.

Was passiert, wenn mein Corona-Test positiv ist?

Wenn ein Test positiv ist, dann darf die Airline den Betroffenen oder die Betroffene nicht befördern. Stattdessen müssen sie im Urlaubsland umgehend in Quarantäne. Laut dem Gesundheitsministerium ist „eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung durchzuführen“. Auf Mallorca gibt es dafür beispielsweise extra vorgesehene Hotels.

Wer zahlt die Kosten für die Quarantäne bei einem positiven Test?

„Ein positiver Corona-Test am Urlaubsort mit all seinen Folgen zum allgemeinen Lebensrisiko“, das sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott aus Hannover gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Es gelte daher nichts anderes als etwa bei einem Beinbruch. Das heißt: Kosten, die hieraus entstehen, trägt in der Regel der oder die Reisende selbst, wenn keine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.

Viele Veranstalter bieten inzwischen für diesen Fall spezielle Corona-Versicherungen an. Bei Tui etwa greift bei einem positiven Test die Reiseversicherung „Covid Protect“ – diese übernimmt die Kosten für den Quarantäneaufenthalt im Hotel und die Umbuchung der Rückreise. Für alle Tui-Kunden ist die Versicherung für Abreisen bis 31. Oktober 2021 automatisch im Reisepreis inkludiert.

DER Touristik bietet beispielsweise das „Sicher-Super-Sorglos-Paket“, das bei einem positiven Corona-Test greift. Im Falle einer Quarantäne werden Kosten in Höhe von bis zu 3500 Euro übernommen. Individualreisende können selbstständig bei Versicherungen wie der Hanse Merkur oder der Allianz eine entsprechende Corona-Reiseversicherung abschließen.

Wichtig: Wer eine allgemeine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, ist nicht automatisch geschützt. Denn die meisten schließen Leistungen aus, wenn für das Land vor Abreise eine Reisewarnung vorliegt oder eine Pandemie zugrunde liegt.

Testpflicht: Müssen sich auch Autofahrer und Zugreisende testen lassen?

Nein, die neuen Vorschriften gelten nur für Flugreisende. Aber für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug betroffen.

Kann ich den Urlaub wegen der Testpflicht kostenlos stornieren?

Grundsätzlich gilt für Pauschalreisen: Ein Rücktritt ohne Stornogebühren ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umständen vorliegen, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Ob das im Fall der Testvorschriften gilt? Das ist rechtliches Neuland, es gibt bisher keine Gerichtsurteile dazu. Reisende gehen also das Risiko ein, Stornogebühren zahlen zu müssen, wenn sie die Pauschalreise jetzt kurzfristig absagen.

Individualreisende haben ohnehin eher das Nachsehen. Wenn die Airline oder die Unterkunft keine kulanten AGB hat, gilt: Solange die Airline den Flug durchführt und die Beherbergung möglich ist, fallen für die Stornierung Kosten an.

Was gilt für die Einreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten?

Auch wer aus einem „normalen“ Risikogebiet (Inzidenz über 50) nach Deutschland kommt, muss sich künftig vor Einreise testen lassen. Bisher durfte der Testnachweis bis zu 48 Stunden nach der Einreise abgegeben werden. Wer aus einem Hochinzidenz- oder einen Virusvariantengebiet kommt, muss sich schon seit längerem vor der Einreise testen lassen.

Die Quarantäneregeln bleiben weiter in Kraft. Das heißt: Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne und können sich frühestens mit einem Test ab Tag fünf freitesten. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss für 14 Tage in strikte Isolation, ein Freitesten ist nicht möglich.

Wichtig ist jedoch: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch die Verordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist hier das Recht des Bundeslandes, in dem Urlauber ankommen beziehungsweise sich aufhalten. Nicht alle Bundesländer setzen die Musterquarantäneverordnung eins zu eins um. Daher sollten Reisende sich unbedingt detailliert über mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht informieren.

Außerdem müssen sich Einreisende aus Risikogebieten weiterhin vor Ankunft in Deutschland online auf www.einreiseanmeldung.de registrieren.

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