Telefonische Angebote für Mobilfunkvertrag gut prüfen
Wer von seinem Mobilfunkanbieter ein verlockendes Angebot per Telefon bekommt, sollte nicht vorschnell zusagen. Wer von einem Wechsel profitieren will, prüft am besten erst einmal alle Details.

Vertragsangebote am Telefon sollten Verbraucher mit Vorsicht behandeln. Foto: Sebastian Kahnert
Der Mobilfunkvertrag ist gekündigt, dann ruft der Kundendienst mit einem Traumangebot an? Die Verbraucherzentrale Berlin rät hier zu erhöhter Vorsicht.
Denn die vermeintlich besseren Angebote haben manchmal einen Haken. Häufig verlängert sich etwa der Vertrag um zwei Jahre, oder angebotene Rabatte haben nur eine begrenzte Laufzeit. Manchmal werden Wechselzahlungen fällig.
Solche Angebote sollten daher nie direkt am Telefon angenommen und zunächst einmal in Ruhe geprüft werden - ein Vergleich mit den Konditionen anderer Anbieter lohnt sich. Wer bereits zugesagt hat, und sich nun ärgert, kann in der Regel binnen 14 Tagen den neuen Abschluss widerrufen.
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