Bislang wird die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Das könnte sich laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung” (SZ) bald ändern. So soll ein Team des Bundesamts schon seit Monaten an einem neuen Gutachten zur AfD arbeiten. Seit spätestens März vergangenen Jahres sei in internen E-Mails des Bundesamts von einem „AfD-Folgegutachten 2023″ die Rede, hieß es in dem Zeitungsbericht.
Dass das neue Gutachten, das die Partei anscheinend als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, noch nicht veröffentlicht wurde, hängt offensichtlich mit der für März anstehenden Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zusammen. Dort wehrt sich die Partei gegen ihre Beobachtung.
Ein Verbot ist umstritten
Zuletzt hatte sich der Verfassungsschutz Anfang 2021 zu der Partei und ihrer Radikalität geäußert. Das neue Dokument soll laut „SZ“ nun erneut auf die Themen Rassismus und Autoritarismus in der AfD eingehen. Neu soll aber beispielsweise der Punkt „Verhältnis zu Russland” sein.
In der Vergangenheit war immer wieder auch ein Verbot der AfD diskutiert worden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich jedoch stets gegen solch einen Vorschlag ausgesprochen.
RND
Tumulte bei AfD-Parteitag in Baden-Württemberg: Saal muss geräumt werden
Martin Vincentz als Landesvorsitzender der AfD NRW bestätigt: Parteitag begleitet von Demos