Streit um Mindestgröße von Polizeibeamten vor Gericht
Sie wollen Polizist werden, sind aber zu klein. Die Fälle von drei Frauen aus dem Rheinland beschäftigen jetzt das NRW-Oberverwaltungsgericht - eine Millimeterentscheidung.

In Münster wird ein Urteil im Prozess um die Mindestgröße von Polizeibeamten erwartet. Foto: Friso Gentsch/Archiv
Im Streit um die Mindestgröße von Polizeibeamten fällt das Oberverwaltungsgericht in Münster heute (10.30 Uhr) ein Urteil. Wer in Nordrhein-Westfalen Polizist werden möchten, muss eine Mindestgröße von 1,63 Meter vorweisen. Geklagt haben drei Frauen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve. Sie liegen mit 161,5, 162 und 162,2 Zentimetern nur knapp unter der Untergrenze.
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Frauen im August 2017 Recht gegeben. Allerdings galt zu diesem Zeitpunkt noch eine alte Regel. Das Land hatte bis dahin für Frauen eine Mindestgröße von 163 und für männliche Bewerber eine Größe von 168 Zentimetern vorgegeben. Das Oberverwaltungsgericht aber kippte wenigen Wochen später den Erlass des Landes zur unterschiedliche Größe als rechtswidrig. An der Festlegung der Mindestgröße von 163 Zentimetern für Polizei-Bewerber gab es vom OVG ausdrücklich keine Kritik.