Die Klägerin (vorne mit Fahne) im Kreis einer Kundgebung von Unterstützern nach dem Urteil vor dem Herner Arbeitsgericht.

© Werner von Braunschweig

Streit um FFP2-Maskenpausen und Versetzung: Intensiv-Krankenschwester kehrt nicht zurück

rnArbeitsgericht Herne

Eine Intensiv-Krankenschwester hat häufigere Maskenpausen verlangt. Als sie dann versetzt wird, geht sie vor Gericht. Mit dem Urteil gibt sie sich nicht zufrieden und droht nächste Schritte an.

Herne

, 06.05.2021, 20:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Streit um die klinikinterne Versetzung einer Krankenschwester im Anschluss an von ihr verlangte FFP2-Maskenpausen hat das Arbeitsgericht Herne am Donnerstag eine „Rückkehr-Klage“ der 46-Jährigen abgewiesen. Die Klägerseite reagierte enttäuscht.

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Die Umsetzung der Schwester auf eine andere Station sei arbeitsvertragskonform und beanstandungsfrei abgelaufen, urteilte die 4. Kammer. Dass es sich um eine Strafversetzung gehandelt haben könnte, vermochte das Arbeitsgericht Herne keinesfalls zu erkennen. „Es handelt sich um keine Maßregelung, die die Maßnahme der Versetzung als unwirksam erscheinen lässt“, sagte Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender in der mündlichen Urteilsbegründung.

Maskenpausen-Zyklus sei auf der Intensivstation nicht realisierbar

Im Gegenteil: Durch die zügige Umsetzung habe das Hospital den Maskenpausen-Besorgnissen der Hernerin persönlich zeitnah Rechnung getragen und zugleich den Betriebsablauf und Betriebsfrieden auf der Intensivstation stabilisiert, so das Gericht.

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Die Krankenschwester hatte bis zum 30. November 2020 im Prosper-Hospital in Recklinghausen auf der interdisziplinären Intensivstation mit Corona-Patienten gearbeitet. Nach ihrem Vorstoß für regelmäßige FFP2-Masken- und Trinkpausen auf der Station (bestenfalls alle 75 Minuten, wie es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfehle), hatte das Hospital sie kurzfristig versetzt. Dieser Maskenpausen-Zyklus sei auf der Intensivstation organisatorisch nicht realisierbar, hatte das Prosper-Hospital argumentiert.

Gestützt hatte sich die Klinik dabei auf eine von einem Betriebsarzt mit getragene Gefährdungsbeurteilung, wonach - ohne den ordnungsgemäßen Klinikbetrieb zu gefährden - auf den Intensivstationen allenfalls alle 120 Minuten eine 15-minütige Maskenpause eingerichtet werden kann.

Klägerin hatte Versetzung als unrechtmäßige Disziplinierung empfunden

Die Klägerin hatte den Stationswechsel als unrechtmäßige Disziplinierung empfunden. Aufseiten des Hospitals hatte man den Wirbel um den Wechsel dagegen nicht verstehen können, schließlich sei man letztlich nur dem Wunsch der Schwester auf mehr Maskenpausen nachgekommen. Auf der neuen Station sei tätigkeitsbedingt ein dauerhaftes Tragen von FFP2-Masekn nicht notwendig, so dass dort ausreichend Tragezeitpausen gewährleistet seien. Prosper-Anwalt Ralph Potthoff-Kowol betonte am Donnerstag im Anschluss an das Urteil: „Wir haben Mitarbeiterinteressen Rechnung getragen – nichts anderes ist passiert.“

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Dass man in diesem Konflikt überhaupt ein Urteil habe sprechen müssen, bezeichnete Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender als „sehr bedauerlich“. Schließlich hatten beide Parteien unterm Strich unisono Kompromissbereitschaft erkennen lassen. Das Prosper-Hospital hätte sich sogar darauf eingelassen, der Krankenschwester bei zugesagten 15-minütigen Maskenpausen alle zwei Stunden eine zügige Rückkehr auf die Intensivstation zum 1. Juni 2021 zu ermöglichen.

Wohl vor allem auch um kein Präjudiz für folgende Versetzungen zu schaffen, hatte das Hospital allerdings auf eine Klarstellung im Vergleich gepocht, dass in diesem Fall keine Strafversetzung vorgelegen hat und davon auch keine Rede mehr sein kann. Das kam für die klagende ver.di-Vertrauensfrau und ihren Anwalt Peter Weispfenning aber keinesfalls infrage. „In meinen Augen war das eine Strafversetzung und das lasse ich mir auch nicht verbieten“, erklärte die Klägerin. Unmittelbar nach der Urteilsniederlage kündigte die Klägerseite bereits auf dem Gerichtsflur den Gang in die zweite Instanz an.

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