Wenn unablässig Blätter von den Bäumen fallen und Rutschgefahr auf Gehwegen sowie Straßen besteht, sorgen die Kehrmaschinen des Zentralen Betriebshofes Herten (ZBH) wieder für Sicherheit. Auch im bevorstehenden Winter, wenn Glätte droht, wird der ZBH überall im Stadtgebiet unterwegs sein. Doch die Arbeiten haben ihren Preis, und der steigt.
Die letzte Änderung der „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren“ war am 25. Januar 2021 in Kraft getreten. Nach vierjähriger Pause werden die Gebührensätze ab 2025 erhöht, jeweils um 8,6 Prozent. Sie schlüsseln sich in zwei Bereiche auf.
In Reinigungsgruppe 1 werden für „Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung, die nicht überwiegend dem Anliegerverkehr dienen“ bei wöchentlich einmaliger Reinigung jährlich 2,91 Cent je Meter Grundstücksseite fällig, das sind 23 Cent mehr als bisher (2,68). In der Reinigungsgruppe 2 („Hauptfußgängerzonen und ihnen zugeordneten Straßen bzw. Straßenabschnitten“) wird dagegen täglich gereinigt: Hier steigt der Jahresbetrag je Meter Grundstücksseite um 1,61 Euro: von 18,76 auf 20,37 Euro.
Größere Kostensteigerung in Reinigungsgruppe 2
Aber was bedeuten die Zahlen konkret für Hausbesitzer oder Mieter, auf die die erhöhten Gebührensätze über die jährliche Nebenkostenabrechnung umgelegt werden? Wir rechnen die Gesamtbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einer Breite von 12 Metern durch. Befindet sich besagtes Gebäude in einem Abschnitt der Reinigungsgruppe 1, fallen 34,92 Euro pro Jahr an – ein Plus von 2,76 Euro gegenüber der bisherigen Gebührensatzung.
Deutlich mehr schlagen die Kosten in Reinigungsgruppe 2 ins Kontor: 244,44 Euro sind dann in unserem Beispiel zu berappen – 19,32 Euro mehr als bisher.