„Stimmen im Kopf“ verleiteten einen Unnaer zum Diebstahl

rnGerichtsprozess

Ein 21-Jähriger ist vom Amtsgericht Unna freigesprochen worden, nachdem er einen Schokoriegel und weitere Lebensmittel gestohlen hatte. Offenbar leidet er an einer psychischen Erkrankung.

Unna

, 10.08.2018, 15:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Sowohl am 7. als auch am 8. Februar begab sich ein 21-Jähriger jeweils in eine Tankstelle in Unna. Doch nicht, um zu tanken, sondern um zu stehlen.

Am ersten Tag waren es Lebensmittel für 8,12 Euro. Schokoriegel für 2,70 Euro erbeutete der Mann beim zweiten Diebstahl. Im Amtsgericht Unna wirkte er als Angeklagter äußerst unsicher. Schnell wurde klar, warum. Eine psychische Erkrankung macht dem Unnaer das Leben schwer. Zögerlich erzählte er, dass er einige Zeit vor den beiden Taten eigenständig seine Medikamente gegen Schizophrenie abgesetzt hatte.

Dass das ein Fehler war, merkte er umgehend. „Meine Stimmen haben mir gesagt, ich soll nicht mehr in meine Wohnung gehen“, erklärte der Angeklagte. Also habe er es auch nicht getan. Ohne Geld habe er einen ganzen Monat lang auf der Straße gelebt, kaum etwas gegessen. Auf Dauer sei es ohne Nahrung aber nicht gegangen, weshalb er die beiden Diebstähle begangen habe.

„Das waren aber die einzigen“, beteuerte der Unnaer. Schließlich habe er eingesehen, dass es so nicht weitergehen konnte, und sich selbst in eine Klinik eingewiesen. Dort blieb er mehrere Monate.

Inzwischen hat er die Einrichtung wieder verlassen. Ein Betreuer unterstützt ihn nun unter anderem bei Angelegenheiten rund um Gesundheit, Wohnung und Finanziellem. Der Richter entschied sich letztlich, das Verfahren einzustellen.

Um den Angeklagten verurteilen zu können, müsste ein Gutachten zur Schuldfähigkeit eingeholt werden. Die Kosten dafür wären aber im Vergleich zum Wert des Diebesgutes unverhältnismäßig.