Stadt soll Geld der Bürger in kleineren Raten einziehen

© Roman Grzelak

Stadt soll Geld der Bürger in kleineren Raten einziehen

rnAntrag zur Grundsteuer

Steigende Grundsteuern sind für die Bürger in Unna eine spürbare Belastung. Vor allem Grundbesitzer erleben einmal im Quartal eine höhere Belastung durch die Forderungen der Stadt. Ein Antrag einer Bürgerin schlägt nun vor, die Belastung zumindest besser zu verteilen

Unna

, 14.08.2018, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Statt quartalsweise solle die Stadt das Geld monatlich einziehen – genauso, wie es Versorger, Baufinanzierer und Versicherer anbieten. Es ist ein Phänomen, das jeder kennt, der einmal aus einer Mietwohnung in eine eigene Immobilie gezogen ist. Große Teile der Ausgaben, die bislang zur „zweiten Miete“ zählten, sind nun direkt an die Stadt zu zahlen. Die Grundsteuer B und die Beiträge für Abfallbeseitigung, Entwässerung, Straßenreinigung und Winterdienst zieht die Stadt in nur vier Raten ein. Im mittleren Monat eines Quartals liegt die Belastung des Kontos daher deutlich höher.

Die Idee, diese Zusatzbelastungen mit zwölf Monatsraten besser zu verteilen, ist auch der Entwicklung der zurückliegenden Jahre geschuldet. Unna hat die Hebesätze der Grundsteuer B deutlich angehoben. Die derzeitige Diskussion um die Haushaltssicherung lässt eine weitere Anhebung zum kommenden Jahr erwarten. Allein durch die Grundsteuer B will die Stadt in diesem Jahr 16,6 Millionen Euro von ihren Bürgern kassieren. Im kommenden Jahr sollen es 21,4 Millionen Euro sein.

Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich die Stadtverwaltung wohlwollend mit dem Vorschlag beschäftigt, ist nicht leicht abzusehen. Die Pressestelle der Verwaltung kündigt eine Vorlage als Beratungshilfe für die Politik an. Eine Abbuchung zur Quartalsmitte ist an und für sich im Grundsteuergesetz festgeschrieben. Ausnahmen, die das Gesetz per Antrag zulässt, dienen lediglich jenen Bürgern, die ihre Steuern in nur einer Rate zahlen wollen.

Allerdings sind die Grundsteuern nur ein Teil dessen, was die Stadt ihren Bürgern quartalsweise abverlangt. Beiträge für die Finanzierung der Stadtbetriebe fallen nicht unter das Grundsteuergesetz. Dass die Stadt sie ebenfalls quartalsweise einzieht, soll der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe dienen. Andere Modelle jedoch sind durchaus denkbar, Beispiele im Kreis Unna vorhanden. Die Stadt Schwerte etwa zieht die Grundsteuern quartalsweise ein, hat den Einzug der Abfall- und Entwässerungsgebühren aber an die Stadtwerke übertragen, die in Schwerte auch die Versorgung mit Frischwasser leisten. Seitdem sind die monatlichen Belastungen der Grundeigentümer dort etwas höher geworden, die quartalsweisen Spitzen jedoch gesunken.