Schulen geschlossen, Maßnahmen verschärft: Die neuen Regeln für NRW im Überblick
Coronavirus
In Nordrhein-Westfalen gelten im verlängerten Lockdown seit Montagmorgen (11. Januar) neue Regeln und verschärfte Maßnahmen. Hier sind die neuen Regeln im Überblick.

Zusätzlich zu der Verlängerung des bestehenden Lockdowns wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verschärft. © picture alliance/dpa
In Nordrhein-Westfalen gelten im verlängerten Lockdown seit Montagmorgen (11. Januar) neue Regeln und verschärfte Maßnahmen.
Ein Überblick über die nun geltenden Regeln:
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Schulen: Alle Schüler in NRW gehen nach den Weihnachtsferien ab kommenden Montag in den Distanzunterricht. Der Präsenzunterricht in den Klassenräumen wird bis zum 31. Januar ausgesetzt - in der Regel auch für Abschlussklassen. Hier kann es nur im Einzelfall begründete genehmigungspflichtige Ausnahmen geben.
Wenn eine Schule mehr Vorbereitungszeit braucht, kann das Homeschooling dort auch erst am 13. Januar beginnen. Alle Schulen bieten eine Betreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 an, wenn dies etwa aus Gründen der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist. Außerdem sollen grundsätzlich keine Klassenarbeiten geschrieben werden.
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Bewegungsbeschränkung: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, werden weitere Maßnahmen ergriffen. In NRW gilt die 15-Kilometer-Regel nicht automatisch. Bund und Länder hatten beschlossen, dass sich sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. In NRW wird jeweils im Einzelfall jeder Kommune darüber entschieden.
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Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Die drastischen Kontaktbeschränkungen gelten in NRW im öffentlichen Raum und auch in den eigenen vier Wänden, unterstrich Laschet. In den Wohnungen werde aber weiterhin nicht ohne Anlass kontrolliert.
Klar sei: „Partys und ähnliche größere Begegnungen werden unterbunden.“ Die neue Kontaktregel bedeutet, dass etwa eine dreiköpfige Familie nicht gemeinsam die Großeltern besuchen darf. Und pflegebedürftige Eltern dürften nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden, erklärte Laschet. Für private Zusammenkünfte gelte: ein Hausstand und eine weitere Person, wobei bei dieser weiteren Person die zu betreuenden Kinder nicht mitgezählt werden. -
Einzelhandel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen etwa Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste. Auch die Gastronomie bleibt geschlossen, ebenso wie Friseure, Baumärkte oder öffentliche Sportstätten wie Fitnessstudios.
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Kitas: In den Kindertagesstätten wird der maximale Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche reduziert. Gruppen sollen strikt voneinander getrennt werden. Zugleich appellierte Stamp, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen.
Mit den von Bund und Ländern vereinbarten zusätzlichen Kinderkrankentagen soll eine Betreuung bis Ende Januar ermöglicht werden, ohne dass die Eltern laut Stamp „parallel am Laptop mit dem Kind auf dem Schoß“ arbeiten müssten. Außerdem will sich Stamp für eine Aussetzung der Kita-Gebühren stark machen. -
Einreise aus Risikogebieten: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
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Alten- und Pflegeheime: Für Alten- und Pflegeheime sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen sollen mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind Bewohner schützen.
Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen. Deshalb wollen Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit soll die Vermittlung unterstützen. -
Kinderkrankengeld: Das bestehende Kinderkrankengeld soll weiterhin für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gelten. Auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
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Arbeit: Erneut werden Arbeitgeber dringend gebeten „großzügige“ Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen. Betriebskantinen sollen, wo immer möglich, geschlossen werden.
NRW-Unternehmerpräsident Arndt G. Kirchhoff erklärte zu den wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns: „Deutschland muss jetzt dringend aufpassen, dass es seine Wirtschaft in den kommenden Wochen nicht komplett abwürgt.“ Die Lage werde für die besonders betroffenen Betriebe und Arbeitsplätze von Woche zu Woche immer existenzgefährdender. Die Politik müsse ab sofort einen Plan erarbeiten, der „deutliche Lockerungen“ spätestens ab Ende Januar ermögliche.
rej /kar/ eul mit dpa
Kanzlerin #Merkel nach der MPK: Die Wintermonate sind die Monate, in denen die #Corona-Pandemie am stärksten wüten kann. Wir müssen zu einem Punkt kommen, an dem wir die Infektionsketten wieder nachvollziehen können. – Der Beschluss hier: https://t.co/lO2ZNazxyr pic.twitter.com/2Lx0PqUWmG
— Steffen Seibert (@RegSprecher) January 5, 2021