Spielabbruch nach Schlägerei: Rotsünder erhalten lange Sperren - harte Spielwertung

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Spielabbruch nach Schlägerei: Rotsünder erhalten lange Sperren - harte Spielwertung

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Auf dem Kamener Sportplatz kam es Ende Oktober zu wilden Szenen mit Faustschlägen. Die Partie wurde abgebrochen. Jetzt hat das Sportgericht fünf Spieler gesperrt. Einen sogar für eine halbe Saison.

Kamen, Weddinghofen

, 09.12.2021, 04:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war der Aufreger am 10. Spieltag: Die Partie in der Kreisliga D2 Unna-Hamm zwischen dem TSC Kamen IV und dem VfK Weddinghofen II wurde am 31. Oktober nach gut einer Stunde abgebrochen. Damals kam es bei einer Auswechslung eines Spielers zunächst zu einem Wortgefecht und dann zu brutalen Szenen auf dem Sportplatz an der Kamener Gutenbergstraße.

Spieler beider Mannschaften lieferten sich eine Schlägerei. Auch Zuschauer waren daran beteiligt. Nachdem der Referee einen Sonderbericht anfertigte, landete der Fall als schriftliches Verfahren vor dem Kreis-Sportgericht, das jetzt ein Urteil gefällt hat.

Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet

Alle fünf Spieler, die wegen der Beteiligung an der Schlägerei vom Schiedsrichter die Rote Karte gesehen hatten, erhalten eine lange Sperre von mindestens acht Spielen. Das betrifft zwei Spieler des VfK Weddinghofen sowie drei Spieler des TSC Kamen. Ein TSC-Akteur bekam sogar das doppelte Strafmaß von 16 Spielen aufgebrummt und wird dem TSC damit für eine halbe Saison nicht zur Verfügung stehen.

Wie das Spiel nun gewertet wird, ist dem Urteil ebenfalls zu entnehmen: Wegen des unbefugten Betretens der Zuschauer und Auswechselspieler beider Vereine und des dadurch verursachten Spielabbruchs wird die Partie für beide Mannschaften als verloren mit 0:2 Toren gewertet. Darüber hinaus müssen beide Vereine ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro zahlen.

Strafen bleiben im Falle einer Saisonunterbrechung bestehen

Laut dem Vorsitzenden des Kreis-Sportgerichts, Michael Zahorodnyj (TuS Germania Lohauserholz-Daberg), haben beide Vereine von einem Einspruch abgesehen. Das bestätigten auch die beiden Vereinsvorsitzenden Oktay Sönmez (TSC Kamen) und Manfred Frieg (VfK Weddinghofen). Somit ist das Urteil rechtskräftig. TSC-Vorstand Sönmez erklärte zu den Geschehnissen noch einmal: „So etwas gehört nicht auf den Fußballplatz. Die Spieler und die Mannschaft zahlen die Strafe selbst. Das machen wir als Verein schon seit Jahren so. Hoffentlich lernen es die Spieler mal.“

Michael Zahorodnyj, Vorsitzender des Kreis-Sportgerichts Unna-Hamm, befasste sich mit dem Spielabbruch auf der Anlage an der Kamener Gutenbergstraße.

Michael Zahorodnyj, Vorsitzender des Kreis-Sportgerichts Unna-Hamm, befasste sich mit dem Spielabbruch auf der Anlage an der Kamener Gutenbergstraße. © Marcel Schürmann

Warum ein TSC-Spieler mit dem doppelten Strafmaß verurteilt wurde, erklärt Zahorodnyj auf Nachfrage so: „Er ist über das halbe Spielfeld gelaufen, mit dem Vorsatz, einem Spieler ins Gesicht zu schlagen.“ Bei den anderen Spielern seien die geahndeten Aktionen „minder schwerwiegend“, so Zahorodnyj.

Der vorsitzende Sportrichter des TuS Germania Lohauserholz-Daberg betonte, dass die Strafen auch bei einer eventuellen Saisonunterbrechung bestehen bleiben würden. „Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Der Verband will nicht mehr, dass Spieler, die eine Sperre erhalten, davon profitieren, wenn es Spielausfälle gibt“, sagte er. Deswegen spricht das Sportgericht nur noch Urteile aus, in denen die verhängten Strafen nicht mehr nach Wochenfristen enden, sondern nur noch nach angesetzten Spielen. „Und das finde ich auch richtig“, so Zahorodnyj.