Energiepauschale für Rentner: 300 Euro noch in diesem Jahr
Geld
Auch Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Sie bekommen die Einmalzahlung von 300 Euro auch noch im Jahr 2022. Selbstständige haben andere Vorteile.
Wer Rente bekommt, erhält auch die Energiepreispauschale. Die vorgesehenen 300 Euro landen ganz automatisch auf dem Konto, auf das die Rente geht. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung. Das Geld geht bis zum 15. Dezember dieses Jahres an die Rentnerinnen und Rentner.
Wer allerdings Ende Dezember zum ersten Mal überhaupt Rente ausgezahlt bekommt, der muss aus technischen Gründen noch bis Anfang 2023 auf den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten warten. Diese Zahlung erfolgt aber ebenfalls automatisc
Bürgertelefon hilft Rentnern bei Fragen zum Energiepauschale
Weitere Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage. Und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) helfen weiter. D
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Wie erhalten Berufstätige die Energiepauschale?
Berufstätige erhalten das Geld ab September mit ihrem Lohn. Laut dem Bundesfinanzministerium haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Energiepauschale „in der Regel“ in dem Monat auszuzahlen. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin seine oder ihre Lohnsteuer nur vierteljährlich abführt, kann es sein, dass sich das Auszahlen in den Oktober zieht.
Meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Lohnsteuer nur jährlich an - was der Fall ist, wenn die abzuführende Lohnsteuer unter 1080 Euro liegt - kann er oder sie sogar ganz auf das Auszahlen verzichten. Beschäftigte gehen in dem Fall aber nicht leer aus: Sie können die Pauschale in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.
Selbstständige erhalten einen Steuernachlass
Selbstständige bekommen die Energiepauschale in Form von einem Steuernachlass. Wie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) mitteilt, sollen Selbstständige, die eine vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlung leisten müssen, diese im besten Fall gekürzt bekommen.
dpa/kar
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