Im ganzen Ruhrgebiet brauchen Familien Platz für neue Wohnungen. Ein paar neue Arbeitsplätze wären auch nicht schlecht. Warum darf man dann nicht einfach ein neues Haus oder eine neue Fabrik in den Boden stampfen?
Ganz einfach: Boden ist rar – und Boden kann nur einmal bebaut werden. Und das ist in Deutschland sehr genau geregelt. Vor dem Spatenstich steht das Planungsrecht. Und hier steht eine große Änderung an: Erstmals seit 1966 gibt es wieder eine einheitliche Planung für das gesamte Ruhrgebiet. Wir erklären hier, was geregelt wird, wie es geregelt wird und wo Bürger Einfluss nehmen können.
Was bringt Flächenplanung dem Bürger? Das Ziel des Ganzen ist schnell erklärt: Die Nutzung des verfügbaren Bodens soll so konfliktfrei wie möglich gestaltet werden.
Wer regelt was? Das Land gibt mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) den groben Rahmen vor. Aktuell wird dieser überarbeitet. Der LEP ist wiederum der Rahmen für den Regionalplan, der die Flächen fürs Wohnen, für Industrie und Natur für die nächsten Jahre festlegt. Bislang fiel diese Aufgabe den Bezirksregierungen zu. Jetzt ist der Regionalverband Ruhr (RVR) für die Regionalplanung zuständig.
Die Kommune enstcheidet dann, ob und wie sie die Flächen des Regionplans nutzen möchte. Sie steuert mit dem Flächennutzungsplan die bauliche Entwicklung in der Stadt und gibt mit dem Bebauungsplan klare Vorgaben.
Warum ist der RVR jetzt zuständig? Ein großes Möbelhaus in Dortmund-Oespel. Ein Kraftwerk in Datteln. Oder große Gewerbegebiete und Wohnbauprojekte. Im Ballungsraum beeinflussen Projekte einer Stadt direkt auch Nachbarstädte. Das aktuellste Beispiel ist das geplante Industriegebiet am Groppenbruch. Hier will die Stadt Waltrop einen Grünzug an der Stadtgrenze zu Dortmund in ein Industriegebiet verwandeln.
Bislang gab es für das Ruhrgebiet aber fünf verschiedene Gebietsentwicklungspläne von den Bezirksregierungen in Arnsberg, Münster und Düsseldorf. Eine Zusammenarbeit zwischen den (Nachbar-)städten war so oft kompliziert. Dortmund und der Kreis Unna als Teil des Regierungsbezirk Arnsberg. Bochum und Hagen wiederum hatten einen eigenen, das benachbarte Herne wieder einen anderen, und Castrop-Rauxel als Teil des Regierungsbezirks Münster wieder einen anderen. „Wir müssen bislang fünf unterschiedliche Regionalpläne zu Rate ziehen, wenn wir Flächennutzen-Pläne der Kommunen beurteilen wollen“, sagt Michael Bongartz, beim RVR zuständig für die Regionalplanung.
Was zeigt der Regionalplan an? Neben Flächen für Verkehr oder Hochwasserschutz dominieren drei Arten von Flächen auf den Karten:
- Der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB). Gemeint sind Wohnbebauung, aber auch Einzelhandel und emissionsarmes Gewerbe. Fast ein Viertel des Ruhrgebiets fällt darunter: 100.000 Hektar von rund 440.000 Hektar.
- Der Gewerbe-und Industrie-Bereich (GIB): das sind insgesamt 27.000 Hektar Flächen, auf denen Betriebe auch Staub, Lärm und Verkehr produzieren.
- Grünflächen machen drei Viertel des Ruhrgebiets aus. Von den 440.000 Hektar sind 90.000 Hektar Wald, 215.000 Freiraum und Agrarbereich, 11.000 Hektar Flüsse und Seen.
Welche dieser Flächen weist der Regionalplan denn nun neu aus? Für Wohnbebauung weist der Plan insgesamt 3500 Hektar neu aus, darauf könnten theoretisch 115.000 neue Wohnungen entstehen. Für Gewerbe und Industrie sieht der Plan 5400 Hektar Flächenreserve vor, auf denen laut RVR 195.000 neue Jobs entstehen könnten. 1300 Hektar davon sind „Regionale Kooperationsstandorte“.
Was genau sind diese regionalen Kooperationsstandorten? „Wir stellen fest, dass einige Städte an den Rand ihrer räumlichen Entwicklungsmöglichkeit gekommen sind, insbesondere im Kern des Ruhrgebiets. Sie können Ihren Flächenbedarf nicht mehr realisieren.“, sagt Bongartz. Aus 41 Vorschlägen haben die RVR-Planer 23 Standorte herausgearbeitet.
Diese Kooperationsstandorte liegen an Stadtgrenzen und sollen neue, größere Industriegebiete ermöglichen, die es in den einzelnen Städten so kaum noch gibt. Die Flächen sind mindestens 30 Hektar groß und mit Bahn, Straße und meistens Wasserstraße verbunden.
Die Karte zeigt die vorhandenen Flächen an den Kooperationssatndorten im Ruhrgebiet
Kooperieren sollen hier also die jeweiligen beteiligten Kommunen bei Erschießung und Vermarktung. Auf vielen diese Flächen steht heute noch ein Kraftwerk wie im Fall Knepper zwischen Dortmund und Castrop-Rauxel oder beim Steag-Kraftwerk in Lünen. Die meisten der Flächen sind aber auf einem Stadtgebiet, zur Kooperation mit den Nachbarn zwingen kann die Stadt niemand.
Welche Industrien und Gewerbe sollen sich auf diesen Kooperationsstandorten ansiedeln? „Wir wollen große Industriestandorte entwickeln“, sagt Bongartz. Für kleine Betriebe böten die kommunalen Gewerbeflächen noch Platz. „Wir wollen nicht, dass auf diesen 30-Hektar-Flächen erst mal ein Kiosk, ein Imbissbetrieb und ein Nagelstudio eröffnen und die Fläche zerteilen, dann bleibt keine Fläche mehr für große Investoren“, sagt Bongartz. Ein erstes Unternehmen, das sich ansiedeln möchte, muss mindestens 8 Hektar bebauen. Die Nachfrage von Großbetrieben auch abseits der Logistikbranche sei da. Nur 8 von 25 Großansiedlungen in der Region seit 2010 seien Logistikunternehmen gewesen.
Welche Rolle spielen die regionalen Grünzüge? Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden zwischen den großen Städten Grünzüge mit Feldern und Wäldern eingeplant, um ein Zusammenwachsen der Industriestädte zu vermeiden. Die Grünzüge gibt es bis heute – fast immer von Nord nach Süd: Zum Beispiel im Dortmunder Westen nach Bochum und Castrop-Rauxel hin. Das gleiche findet sich zwischen Bochum und Essen und wiederum zwischen Essen und Mülheim. Nur am Rhein-Herne-Kanal und an der Emscher im Kreis Recklinghausen gibt es einen sehr schmalen Grünzug in Ost-West-Richtung. Diese Flächen sind nicht nur als Freizeit und Erholungsfläche wichtig, sondern sollen auch das Überhitzen der Städte abmildern. 108.000 Hektar sind für diese ökologische – und Klimafunktion eingeplant.
Wenn das Land einen neuen Flächennutzungsplan aufstellt – ist dann der neue Regionalplan hinfällig? Neue Ansiedlungen sollen schneller möglich werden, verspricht die CDU/FDP-Landesregierung von einer Reform des Landesentwicklungsplanes, der die Grundlage des Regionalplanes ist. Beide Plan-Neuaufstellungen überschneiden sich zeitlich. Nach einer Änderung muss auch der Regionalplan ein weiteres Mal beschlossen werden – inklusive erneuter Bürgerbeteiligung. Allerdings würden nur nochmal die Änderungen vorgelegt. Nach Einschätzung des RVR kein Problem. „Uns sind die geplanten Änderungen bekannt, wir wissen, was das Land plant“, so Bongartz.
Wie können die Bürger sich beteiligen? Seit Dienstag, 27.August, haben die Bürgerinnen und Bürger sechs Monate Zeit, Stellungnahmen zu den Plänen abzugeben. Im Anschluss werden diese politisch beraten und mögliche Änderungen vorgenommen. Erst danach wird die die Verbandsversammlung, das Ruhrparlament, den Regionalplan beschließen.
Die Bürger können sich über zwei Wege informieren: In den Rathäusern der kreisfreien Städte oder in den Kreishäusern der Kreise liegen die Pläne zur Einsicht aus. Auch eine Info-Tour ist angedacht. Alle Informationen gibt es aber auch auf der Internetseite des RVR unter www.metropoleruhr.de.
Die Eingaben können formlos, aber nicht anonym auch per Mail eingereicht werden. Die Verwaltung des RVR muss jede Eingabe beantworten. „Der Prozess ist ergebnisoffen“, sagt RVR-Planer Michael Bongartz.
Wann genau werden die Änderungen beschlossen? Wenn alle Stimmen aus den Städten gehört wurden, muss die regionale Politik entscheiden. Auch die Vorschläge der Bürger werden bewertet und fließen eventuell in die Veränderung des Regionalplans. Am Ende braucht der eine Mehrheit im Ruhrparlament, in dem eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen die Mehrheit hat.
Stadt Dortmund: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, 44135 Dortmund, Zimmer 519, Öffnungszeiten: Mo. bis Mi.: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15:30 Uhr Do.: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr, Fr.: 8 bis 12 Uhr Kreis Unna: Kreishaus, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna, Raum B.205 Öffnungszeiten: Mo. bis Do.: 8 Uhr bis 16:30 Uhr Fr. 8 Uhr bis 12:30 Uhr Kreis Recklinghausen: Kreishaus Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Raum 2.4.15 Öffnungszeiten: Mo. bis Do: 8:30 Uhr bis 12 Uhr, 13:15 Uhr bis 16 Uhr, Fr.: 8:30 Uhr bis 12 Uhr