Dieser Autofahrer sollte mit seinem Wohnwagen besser rechtzeitig die A43 verlassen und nicht in die Schrankenanlage einfahren.

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Rote Karte auch für Gespann-Fahrer auf der Autobahn 43

rnStraßenverkehr

Dass an den Schrankenanlagen der A43 nur das Gewicht des Zugfahrzeugs für die Verhängung eines Bußgeldes entscheidend ist, sei ein Irrtum, sagt die Autobahnpolizei in Münster.

Recklinghausen, Herne

, 11.04.2022, 14:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Auch für Fahrzeug-Gespanne gilt das 3,5-Tonnen-Limit zwischen den Autobahnkreuzen Recklinghausen und Herne. Darauf weist die Autobahnpolizei in Münster hin und korrigiert damit eine Aussage in unserem Artikel aus der vergangenen Woche. Darin hatten wir die Information wiedergegeben, dass bei Gespannen - zum Beispiel Auto mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger - nur das Gewicht des Zugfahrzeugs für eine Bestrafung ausschlaggebend sei.

Zugfahrzeug und Anhänger bilden rechtlich eine Einheit

Das sei ursprünglich tatsächlich die Auffassung der Behörden gewesen, erklärte ein Sprecher der Autobahnpolizei. Doch die Straßenverkehrsordnung lasse eine solche Interpretation nicht zu. Zugfahrzeug und Anhänger bildeten rechtlich eine Einheit und dürften ein Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Ein Auto mit zum Beispiel einem beladenen Pferdeanhänger werde, so die Polizei, immer über diesem Limit liegen. Das bedeutet: Die Schranken gehen runter, das Fahrzeug wird je nach Fahrtrichtung in Recklinghausen-Hochlarmark oder am Kreuz Herne von der A43 abgeleitet und den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.

Polizei: Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht

Entscheidend für ein Bußgeld, so der Polizeisprecher, sei aber noch nicht einmal das tatsächliche Gewicht des Gespanns, sondern das addierte zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger. Das führt zu der kurios anmutenden Konsequenz, dass ein Auto mit einem unbeladenen Pferdeanhänger möglicherweise unbehelligt die Schrankenanlage passiert (weil dort nur das tatsächliche Gewicht gemessen wird), die Autobahnpolizei den Fahrer aber trotzdem aus dem Verkehr winken und ein Bußgeld verhängen könnte.

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Die Schrankenanlagen auf der A43 sollen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen davon abhalten, über die marode Emschertalbrücke zu fahren. Der Schwerlastverkehr wird über die A2, A45 und A42 umgeleitet.