Rechtsextremer Anschlagsplan auf Essener Gymnasium Urteil über Schüler (17) rechtskräftig

Rechtsextremer Anschlagsplan auf Essener Gymnasium: 17-jähriger Schüler verurteilt
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Das Urteil für den geplanten rechtsextremen Terroranschlag an einem Gymnasium in Essen ist rechtskräftig. Ein 17-jähriger Schüler war dafür vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Keine der Prozessparteien habe fristgerecht Rechtsmittel eingelegt, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag auf Anfrage mit.

Das Gericht hatte den Gymnasiasten wegen Vorbereitung eines Terroranschlags schuldig gesprochen - in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffengesetz. Der geständige Schüler hatte einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant und dabei Lehrer sowie Schüler töten wollen.

Der Gymnasiast kam am Freitag aus der Untersuchungshaft frei, wurde aber vom Gericht angewiesen, sich unverzüglich in einer Jugendpsychiatrie in stationäre Behandlung zu begeben. Anschließend muss er in ein betreutes Wohnen einer Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen.

Das Gericht sah die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der Jugendliche habe sich die Bestandteile für den Bau von potenziell tödlichen Bomben beschafft und zwei funktionstüchtige Schusswaffen gebaut. Außerdem seien Messer, Macheten, Schlagringe, Armbrüste sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen bei ihm gefunden worden.

Der Jugendliche sei geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich von seiner Tat distanziert. Da er motiviert sei, sich von seinem rassistischen und antisemitischen Weltbild zu lösen, sei die Strafe vergleichsweise mild ausgefallen und zur Bewährung ausgesetzt worden, führte das Gericht aus.

Terroranschlag auf Essener Gymnasium lange geplant

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung beantragt. Eine Vertreterin der Behörde hatte beim Prozessbeginn ausgeführt, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, den rassistisch motivierten Anschlag zu begehen.

Sein Mandant sei „im Internet gedanklich falsch abgebogen“, hatte Verteidiger Andreas Wieser beim Prozessbeginn gesagt. „Er braucht professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen.“

Dem Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft. Der am 12. Mai nach dem Hinweis eines Mitschülers in seinem Elternhaus in Essen festgenommene Gymnasiast soll den Terroranschlag über einen langen Zeitraum hinweg geplant haben.

Rassistische, antisemitische und antimuslimische Schriften

Die Ermittler gingen davon aus, dass der damals 16-jährige Deutsche den Anschlag nur einen Tag später, am 13. Mai, am Essener Don-Bosco-Gymnasium begehen und dabei ein Blutbad anrichten wollte.

Schwer bewaffnete Spezialeinheiten waren in Essen im Kinderzimmer des Beschuldigten auf 16 Rohrkörper, einige präpariert mit Uhren und Nägeln, gestoßen. Sie entdeckten auch rassistische, antisemitische und antimuslimische Schriften.

Der Bundesgerichtshof hatte dem Schüler noch im vergangenen August ungewöhnlich deutlich eine „gefestigte rassistische Gesinnung“, „massive Gewaltbereitschaft“ und „schädliche Neigungen“ attestiert.

Die Einzelheiten des geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet. Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.

Das Don-Bosco-Gymnasium und die frühere Realschule des Angeklagten waren nach Bekanntwerden der Terrorpläne vorübergehend geschlossen und mit Sprengstoff-Spürhunden gründlich durchsucht worden. Der Prozess hatte vor zwei Monaten begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa

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