Rechtsextreme Chats: Polizist soll Verdächtigen geschlagen haben
Polizeigewalt
Im Zusammenhang mit rechtsextremen Chatgruppen in Mühlheim: Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt auch wegen Körperverletzung und Strafvereitelung.

Rund 30 Polizistinnen und Polizisten, die meisten Beamten davon in Mülheim, stehen unter Verdacht, jahrelang rechtsextremen Chat-Gruppen angehört zu haben. Ein Verdächtiger muss sich jetzt gegenüber dem Vorwurf Körperverletzung im Amt verantworten. © picture alliance/dpa
Gegen einen mutmaßlich an rechtsextremen WhatsApp-Chats beteiligten Polizisten (39) wird wegen eines anderen Falls auch wegen Körperverletzung im Amt ermittelt.
Laut Staatsanwaltschaft Duisburg soll der Beamte einem Verdächtigen bei dessen Festnahme in Mülheim an der Ruhr geschlagen haben, als der bereits gefesselt war. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ ist der Festgenommene ein Deutscher mit albanischen Wurzeln. Dies spielt laut Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zurzeit allerdings keine Rolle.
Polizei-Kollegin deckt den beschuldigten Beamten
Auch zwei Kolleginnen des Polizisten sind in den Fall involviert. Der Einsatz beschäftigte die Behörden bereits Anfang 2019. Damals hatte der Festgenommene ausgesagt, von dem Beamten geschlagen worden zu sein.
Der Polizist stellte dies aber als sogenannten Blendschlag dar, mit dem er den aggressiven Mann abwehren wollte. Eine Kollegin bestätigte dies. Die Ermittlungen gegen den Polizisten wurden eingestellt, stattdessen kam der Festgenommene vor Gericht - wegen falscher Verdächtigung.
Opfer der Schläge ist schon freigesprochen
Im Prozess sagte laut Staatsanwaltschaft eine zweite Polizistin jedoch aus, dass der Kollege wirklich zugeschlagen habe, als der Mann schon gefesselt war. Letztlich wurde das mutmaßliche Opfer der Schläge freigesprochen - und die Ermittlungen gegen den Beamten wurden wieder aufgenommen.
Außerdem wird gegen seine beiden Kolleginnen wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt, weil sie den Beamten offenbar zunächst deckten. Alle Verfahren laufen noch, so die Staatsanwaltschaft.
dpa/ pst