Prüflinge können freiwillig zur Schule kommen - Hygienestandards fraglich

Coronavirus

Schüler, die in NRW vor Abschlussprüfungen stehen, können in der nächsten Woche wieder zur Schule gehen - müssen es aber nicht. Sitzenbleiben ist nicht möglich. Und es gibt weitere Details.

Düsseldorf

16.04.2020, 11:46 Uhr / Lesedauer: 2 min
Schüler, die in NRW vor Abschlussprüfungen stehen, können in der nächsten Woche wieder in die Schule kommen - müssen es aber nicht.

Schüler, die in NRW vor Abschlussprüfungen stehen, können in der nächsten Woche wieder in die Schule kommen - müssen es aber nicht. © picture alliance / Archivbild

Schüler, die in Nordrhein-Westfalen vor Abschlussprüfungen stehen, können in der nächsten Woche wieder zur Schule gehen - müssen es aber nicht. Die Schulen sollten gezielte Angebote in den Prüfungsfächern machen, erläuterte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Es gehe dabei nicht um klassischen Unterricht nach Stundenplan, wie er vor der Corona-Pandemie üblich gewesen sei.

Sie wisse aber auch, betonte die Ministerin, dass es Schüler gebe, die sich lieber zu Hause auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten wollten. Auch dies bleibe weiter möglich, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Gebauer sprach von einem „fairen Angebot für Prüflinge“, das Bildungsgerechtigkeit sicherstellen solle.

Schulpersonal soll für Infektionsschutz sorgen

Von Montag bis Mittwoch kommender Woche öffneten die weiterführenden Schulen zunächst nur für Lehrkräfte, weiteres Personal sowie Schulträger, die in den drei Tagen die organisatorischen Bedingungen - unter anderem bezüglich des geforderten Infektionsschutzes - für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs schaffen sollten, sagte Gebauer.

Ab Donnerstag könnten dann angehende Abiturienten wieder in die Schulen kommen sowie Schüler, die vor mittleren Abschlüssen stehen. Das betreffe 148 000 Schüler der Jahrgangsstufen 10, 12 und 13, die dann freiwillig kommen können, von insgesamt 2,5 Millionen Schülern in NRW, so Gebauer. Ihr zufolge könnten körperlich behinderte Förderschüler ebenfalls ihre Abschlüsse machen.

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Die Abschlussprüfungen hingegen sollen bisweilen etwas anders ablaufen als sonst. Die zentrale ZP 10-Prüfung für Abschlussschüler der Klassen 10 werde in diesem Jahr nicht zentrale gestellt, sagte Gebauer. Stattdessen sollten die Lehrer Aufgaben formulieren, die auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug nehmen.

Und auch die Abiturienten sollten noch mal „die Gelegenheit bekommen, sich gezielt vorzubereiten“, führte Gebauer aus. Die Schulen sollten den Abiturienten entsprechende Angebote machen. Jene Abiturienten, die noch keine Vor-Abiklausuren geschrieben haben, könnten diese im Rahmen der bisherigen Zeitpläne nachholen. Am bisherigen Terminplan, wonach die Abschluss- und Abiturprüfungen am 12. Mai beginnen sollen, werde zunächst festgehalten.

Vollbetrieb in diesem Schuljahr ist unmöglich

Für alle, die keine Abschlussprüfungen absolvieren müssen, wird es in diesem Schuljahr kein Sitzenbleiben geben. Ein Vollbetrieb ist bis zu den Sommerferien schließlich absehbar unmöglich, so die Landesregierung. Die Wiederholung eines Schuljahrs auf freiwilliger Basis könne dagegen beantragt werden.

Bei der SPD und den Grünen ergaben sich nach Gebauers Präsentation zahlreiche Fragen zu Hygiene-Standards und der Organisation von Lehrkräften, Räumen, Sicherheitsabständen und dem Schulbusbetrieb unbeantwortet. „Der Infektionsschutz ist nicht gesichert“, sagte die Grünen-Abgeordnete Sigrid Beer. „Das ist fahrlässig, was Sie vorgelegt haben.“ SPD-Fraktionsvize Jochen Ott sagte: „Das war eine Verkündigung mit vielen offenen Fragen.“

dpa/lel





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