Fünf getötete Kinder in Solingen: Hat der Vater den Mord in Auftrag gegeben?
Wendung im Prozess
Im Prozess gegen die Mutter, die fünf ihrer Kinder ermordet haben soll, zeichnet sich eine mögliche Wendung ab. Einem Bericht zu Folge ist nun der Vater ins Visier der Verteidiger geraten.

Teddybären, Kerzen und Blumen liegen vor einem Haus. Eine 28-jährige Mutter soll in Solingen fünf ihrer sechs Kinder umgebracht haben. © picture alliance/dpa
Im September vergangenen Jahres wurden in einer Solinger Wohnung die Leichen von fünf Kindern entdeckt: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8). Nur der älteste Sohn blieb körperlich unverletzt. Die Mutter geriet sofort in Verdacht, ihre Kinder umgebracht zu haben.
Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich die 28-Jährige wegen fünffachen heimtückischen Mordes verantworten. Sie soll fünf ihrer sechs Kinder betäubt und dann erstickt, erwürgt oder ertränkt haben. Die Angeklagte hat die Tat bestritten. Ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie gefesselt, geknebelt und dann ihre Kinder getötet, sagt sie. Die Ermittler hatten diese Version als Schutzbehauptung zurückgewiesen.
Medienbericht: Vater soll Mord in Auftrag gegeben haben
Wie die Rheinische Post (RP) nun berichtet hält es einer der drei Verteidiger der wegen der Tötung von fünf ihrer sechs Kinder angeklagten Mutter für möglich, dass der Vater der vier jüngsten Kinder den Mord in Auftrag gegeben haben könnte. Das Motiv sollen demnach Unterhaltsverpflichtungen sein, denen sich Mann entledigen wollte, um mit seiner neuen Partnerin ein neues Leben beginnen zu können.
Laut dem RP-Bericht habe nun einer der Verteidiger, Thomas Seifert, die Beschlagnahmung sämtlicher Kontoauszüge des Vaters beantragt. Damit solle überprüft werden, ob Geldbeträge für eine dritte Person abgehoben worden sind, die dann letztendlich die Kinder getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch nach 15 Verhandlungstagen weiterhin von der Schuld der Mutter aus.
Verteidiger hatten Gutachten infrage gestellt
Bereits im Juli hatten die Verteidiger einen neuen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter gestellt. Der Gutachter habe die Behandlungsdokumentation der Angeklagten aus Viersen unvollständig dargestellt, sagte einer der Verteidiger damals. In dieser habe sie bereits als Jugendliche bei einem Klinik-Aufenthalt berichtet, Opfer sexuellen Missbrauchs und einer Vergewaltigung geworden zu sein. Das habe der Gutachter „bewusst unterschlagen“.
Der Psychiater hatte sich gegen die Vorwürfe gewehrt: Die von den Verteidigern vorgelegten Unterlagen aus Viersen sehe er „zum ersten Mal“. Er habe sie nicht erhalten. „Ich habe das zugrunde gelegt, was mir von der Klinik zur Verfügung gestellt wurde“, sagte er.
Der Gutachter hatte der Angeklagten in einem Zwischenbericht volle Schuldfähigkeit attestiert. Die Verteidiger sehen dagegen Anzeichen für eine schwere Persönlichkeitsstörung als Folge sexueller Übergriffe im Kindesalter. Das könnte die Angeklagte vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren - zugunsten einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie.
rej/dpa