In Dortmund ist der dritte Prozess um den gewaltsamen Tod einer bulgarischen prostituierten auf dem Hammer Straßenstrich zu Ende gegangen. Ein inzwischen 28-jähriger Syrer hatte die Frau im September 2018 erwürgt, nachdem er zunächst sexuelle Dienstleistungen der Prostituierten in Anspruch genommen hatte, dann aber nicht bezahlen konnte.
In einem ersten Prozess war der Mann wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben.
Im zweiten Prozess erkannte eine andere Strafkammer des Dortmunder Landgerichts dann auf Mord und verhängte gegen den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.
Die Richter waren nun der Ansicht, dass der Täter der Prostituierten die Luft abdrückte, um zu verhindern, dass deren lautes Geschrei andere Menschen auf den Vorfall aufmerksam macht. Auch das zweite Urteil hoch der BGH jedoch in der Revision auf.
Revision zweimal erfolgreich
Im nunmehr dritten Prozess machte der Angeklagte nun überhaupt keine Angaben mehr zu dem Vorfall. In früheren Vernehmungen hatte er noch zugegeben, dass die Prostituierte einfach nur still sein sollte. Daher habe er ihr einen Arm um den Hals gelegt und zugedrückt.
Die Richter entschieden nun erneut auf Mord und verhängten lebenslange Haft. Der Angeklagte kann und wird erneut gegen das Urteil vorgehen und Revision einlegen.
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