Polizist schlägt Verdächtigen Dienstgruppenleiter sollen Ermittlungen vereitelt haben

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Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat zwei Polizisten wegen gemeinschaftlicher Strafvereitelung im Amt angeklagt. Die beiden Dienstgruppenleiter sollen verhindert haben, dass Ermittlungen gegen einen prügelnden Polizisten eingeleitet wurden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Mülheim/Ruhr am Montag.

Der bereits zu neun Monaten auf Bewährung verurteilte Polizist soll einen Verdächtigen mit Migrationshintergrund gefesselt und dann auf ihn eingeschlagen haben. Eine junge Polizistin wurde Zeugin des Geschehens und fertigte einen Aktenvermerk. Ihr Dienstgruppenleiter und der des Prügel-Polizisten sollen dann vereinbart haben, trotzdem kein Verfahren gegen den Beamten einzuleiten.

Beamtin deckte den Polizisten mit Falschaussage

Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll eine weitere Beamtin den prügelnden Polizisten, der auch wegen rechtsextremer Posts aufgefallen sei, mit einer Falschaussage gedeckt haben. Sie habe inzwischen ein Geständnis abgelegt und einen Strafbefehl mit sieben Monaten Haft auf Bewährung erhalten.

Statt des prügelnden Polizisten war zunächst das Opfer wegen Widerstands gegen die Beamten vor Gericht gekommen. Im Prozess flog die Absprache aber auf, das Opfer wurde freigesprochen. Mindestens einer der beiden angeklagten Dienstgruppenleiter bestreitet den Vorwurf. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Der Einsatz beschäftigte die Behörden bereits Anfang 2019. Damals hatte der Festgenommene ausgesagt, von dem Beamten geschlagen worden zu sein. Der Polizist stellte dies aber als sogenannten Blendschlag dar, mit dem er den aggressiven Mann abwehren wollte. Eine Kollegin bestätigte dies. Die Ermittlungen gegen den Polizisten wurden eingestellt, stattdessen kam der Festgenommene vor Gericht - wegen falscher Verdächtigung.

2020 dann hatte es die Ermittlungen in einer Dienstgruppe in Mülheim/Ruhr wegen rechtsextremer Whatsapp-Chats gegeben. Die rechten Umtriebe in einer Dienstgruppe der Polizei in Mülheim/Ruhr waren laut NRW-Innenministerium „in ihrem Umfeld wahrnehmbar“ und hätten „Interventionen auslösen müssen“. Dies sei aber offenbar nicht geschehen, wie die Sonderinspektion beim zuständigen Polizeipräsidium Essen ergeben hatte.

dpa/kar


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