Phoenixhalle: Gericht verhängt Baustopp – Stadt lässt weiterbauen
Konzerthalle auf Phoenix-West
Verwirrung um die geplante Phoenixhalle: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Baustopp verhängt. Es gab einem Anwohner Recht, der gegen die Baugenehmigung für die Konzerthalle auf Phoenix-West geklagt hatte. Die Stadt Dortmund will hingegen weiterbauen lassen. Für die ersten Konzerte werden jedoch schon längst Tickets verkauft. Ein Überblick über die unübersichtliche Situation.

Die Phoenixhalle auf Phoenix-West.
Das sagt das Verwaltungsgericht:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 20. Juli im Eilverfahren dem Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung stattgegeben. Der Kläger fürchtet eine Lärmbelästigung durch die Konzerte sowie die an-und abreisenden Besucher. Damit sind laut Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der Weiterbau und die Nutzung als Konzerthalle untersagt.
Das Verwaltungsgericht bemängelt, dass in der Baugenehmigung von September 2015 entscheidende Formulierungen und Daten zum Lärmschutz fehlen oder zu ungenau sind. Die Stadt müsse laut Beschluss einen Baustopp durchsetzen. „Wenn das nicht passiert, ist das aus unserer Sicht rechtswidrig“, sagt Thewes.
Das sagt die Stadt Dortmund:
Die Stadt Dortmund geht dagegen davon aus, dass die Bauarbeiten weitergehen dürfen. "Es ist beabsichtigt, gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht NRW Beschwerde einzulegen", so Sprecherin Heike Thelen auf Anfrage dieser Redaktion. Die Beschwerde gegen den Beschluss muss innerhalb von zwei Wochen eingehen.
Die Arbeiten an der Halle können aus Sicht der Stadt solange weitergehen, bis der Beschluss Rechtskraft hat. Denn in einem Eilverfahren fällt nur eine vorläufige Entscheidung auf Grundlage der Akten.
Bereits in einem ersten Verfahren, bei dem ebenfalls ein Anwohner gegen den Betrieb der Phoenixhalle als Konzerthalle geklagt hatte, war die Stadt diesen Weg gegangen und hatte vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Erfolg gehabt. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht bei der ersten Klage noch aus.
Das sagt die Anwältin des Klägers:
Der zweite Kläger lebt in der Hochofenstraße, dem direkten Weg vom Hörder Bahnhof zu Phoenixhalle. Aus Sicht von Rechtsanwältin Esthersine Böhmer, die beide Kläger vertritt, macht dies einen entscheidenden Unterschied. Denn für den Kläger bedeute der Lärm durch Fußgänger auf der Hochofenstraße eine direkte Gefährdung der Nachtruhe. „Es darf deshalb entweder keine Nutzung für Konzerte oder als Großraumdisco geben oder es muss ein anderer Weg zur Halle als über die Hochofenstraße gefunden werden.“
Das sagt der Betreiber
Nichtsdestotrotz läuft die Konzertplanung weiter: Für den 16. November ist das erste, bereits ausverkaufte, Konzert der Band SDP geplant. Bis Februar stehen weitere Termine fest, unter anderem Konzerte der international erfolgreichen Bands Mando Diao und Milky Chance.
Bauherr und Betreiber der Halle ist das Musik-Unternehmen „Four Artists“. Das Unternehmen war bislang für eine Stellungnahme zum aktuellen Urteil nicht zu erreichen.