Pferde unter Tage: Zehn Gebote für Mensch und Tier

Unfallvermeidung

Grubenpferde haben den Bergleuten schwere Arbeit unter Tage abgenommen. Doch es gab nicht nur Dank, sondern auch Misshandlungen. Waren die Tiere dadurch in schlechtem Zustand, konnte es schwere Unfälle geben. Um das zu vermeiden wurden zehn Gebote eingeführt, an die sich die Pferdeführer halten mussten.

von Fenja Stein

DORTMUND

, 20.12.2015, 16:50 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Geschichtskreis General Blumenthal vermutet,  dass dieses Foto den Pferde- oder Lehrjungen veranschaulichen sollten, wie ein Pferdeführer arbeitet.

Der Geschichtskreis General Blumenthal vermutet, dass dieses Foto den Pferde- oder Lehrjungen veranschaulichen sollten, wie ein Pferdeführer arbeitet.

Die zehn Gebote zur Unfallverhütung für Pferdeführer:

  • Du sollst dein Pferd nicht misshandeln. Weil du roh und gemein handelst und dein Pferd dir die schlechte Behandlung gelegentlich heimzahlt.  
  • Du sollst deinem Pferde während der Schicht öfter zu trinken geben. Weil es sich ebenso nach der Tränke sehnt wie du nach der Kaffeeflasche und weil ein durstiges Pferd leicht unwillig wird.  
  • Du sollst die rote Buglampe nicht vergessen. Weil nur dann der nachfolgende Zug rechtzeitig halten kann.  
  • Du sollst zuerst deinen Zug anknebeln und dass das Pferd vorspannen. Weil du andernfalls später verkrüppelte Hände haben wirst.   
  • Du sollst erst dein Pferd abträngen und dann den entgleisten Wagen aufsetzen. Weil das Pferd vielleicht unerwartet anzieht und du alsdann beim Eingleißen verletzt wirst.  
  • Du sollst deinen Zug nur mit einer ordentlichen Remme bremsen und zum Stehen bringen. Weil du andernfalls zehn Finger gehabt hast.  
  • Du sollst im Schritt fahren und nicht jagen, auch nicht bei Schichtende. Weil du andernfalls unter Umständen deine letzte Schicht verfährst.  
  • Du sollst niemals verbotswidrig auf deinem Zuge fahren. Weil du dadurch Kopf und Beine, vielleicht gar dein Leben in Gefahr bringst.  
  • Du sollst nicht dulden, dass andere deinen Zug zum Mitfahren benutzen. Weil du für Leben und Gesundheit der mitfahrenden haftbar bist.

(Die Formulierungen haben wir ohne Veränderungen von einem Original übernommen)