Pauschalurlauber: Rückflug auf eigene Faust wird wohl erstattet
Eine Familie, deren Heimflug aus dem Türkei-Urlaub sich deutlich verzögert hatte, kann auf Erstattung der Kosten für einen eigenmächtig gebuchten Ersatzflug hoffen. Der Veranstalter ihrer Pauschalreise muss ihnen die 1235 Euro aller Voraussicht nach zurückzahlen, wie sich in der Verhandlung des Streits am Karlsruher Bundesgerichtshof abzeichnete. Die Richter wollten ihr Urteil am Nachmittag verkünden. Grundsätzlich sind Pauschaltouristen verpflichtet, zunächst den Veranstalter zu kontaktieren und ihm eine Frist zu setzen, damit er das Problem lösen kann.
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