Partygast in Bochum stirbt nach Gerangel Deshalb wurde der Türsteher nun freigesprochen

Partygast stirbt nach Gerangel - Türsteher freigesprochen: „Erstickungstod ausgeschlossen“
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Ein Türsteher (42) aus Bochum ist nicht für den Tod eines Techno-Fans vor neun Monaten vor dem Bochumer RuhrCongress verantwortlich. Das hat das Bochumer Schwurgericht am Montag (16.1.) erstinstanzlich klargestellt - und den Sicherheitsmitarbeiter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der Angeklagte quittierte das Urteil mit Tränen in den Augen.

Mit dem Freispruch folgten die Richter den Anträgen der Verteidiger Michael Emde und Egbert Schenkel. Beide Anwälte hatten zuvor untermauert, dass nach Durchführung der Beweisaufnahme kein Zweifel übriggeblieben sei, dass den Türsteher keine Schuld an dem Tod des 41-jährigen Familienvaters treffe. Das Geschehen sei ein tragisches Unglück, aber keine Straftat.

Der Türsteher habe seine Arbeit gemacht, den renitenten Partygast zwar zu Boden, aber – entgegen der Anklage - nicht ursächlich zu Tode gebracht. Das hatte auch ein rechtsmedizinisches Gutachten ausgeschlossen. Gleichzeitig war eine massive Herz-Vorerkrankung, Übergewicht, Alkoholisierung (2,5 Promille) sowie Amphetamin-Konsum beim Verstorbenen festgestellt worden.

„Erstickungstod kann Kammer ausschließen“

Richter Josef Große Feldhaus sagte zur Begründung des Freispruchs unter anderem: „Einen reinen Erstickungstod kann die Kammer ausschließen.“ Das ergebe sich aus dem rechtsmedizinischen Gutachten. Todesursache sei ein plötzlicher Herzstillstand gewesen, der auf einer Kombination aus Alkoholisierung, körperlicher Überanstrengung und Beanspruchung eines vorerkrankten Herzens beruht habe.

Zwar habe es bei dem Gerangel vor dem RuhrCongress Bochum, bei dem der Türsteher sich über dem stark übergewichtigen Opfer (181 cm groß, 147 Kilo schwer) befunden habe, eine kurzzeitige Einwirkung auf den Kehlkopf des Familienvaters gegeben, urteilte das Gericht. Unterm Strich sei das Zu-Boden-Bringen durch den Türsteher jedoch von Notwehr gedeckt gewesen. „Von daher war der Angeklagte aus rechtlichen Gründen freizusprechen“, sagte Richter Josef Große Feldhaus.

Angeklagter wird finanziell entschädigt

Kritisch beäugten die Bochumer Richter vor allem die Zeugenaussage des Veranstalters der Techno-Party am 9. April 2022 im RuhrCongress Bochum. „Der Mann ließ überschießende Belastungstendenzen erkennen, naheliegend deshalb, um seine eigene Veranstaltung in einem besseren Licht dastehen zu lassen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aussage des Veranstalters sei als „bewusst überzogen“ zu bewerten.

Dem Angeklagten war ursprünglich vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 10. April 2022 den Hals des Partygastes fest umklammert gehalten und trotz Bewusstlosigkeit mindestens weitere 30 Sekunden fest einen Würgegriff gehalten zu haben. Für die knapp zweieinhalbmonatige U-Haft ist der Sicherheitsmann laut Urteil finanziell zu entschädigen.

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