Party-König des Ruhrgebiets droht Gefängnis
Schwarzgeschäfte und Betrug
Dem ehemaligen Party-König des Ruhrgebiets mit mehreren Diskos, Kneipen, Restaurants in verschiedenen Städten droht jetzt Gefängnis. Der 50-Jährige soll Getränke schwarz eingekauft, Autounfälle fingiert und einen Scheck gefälscht haben. Seit Dienstag steht er vor Gericht. Auf Bewährung braucht er nicht zu hoffen.

Der ehemalige Party-König muss sich vor dem Landgericht Bochum verantworten.
Die Anklage war kaum verlesen, da redete Richter Markus van den Hövel auch gleich Klartext. "Wir sind hier im Ruhrgebiet, wir reden hier nicht lange um den heißen Brei herum", sagte er an die Adresse des Angeklagten. Und dann: "Wir sehen für Sie keine Chance auf eine Bewährungsstrafe."
Das Hauptproblem: Der ehemalige Chef einer ganzen Reihe von Gastro-Betrieben in Bochum, Essen und Gelsenkirchen ist vorbestraft. Trotzdem hat er weiter Straftaten begangen. "Das ist ein Akt der Dreistigkeit", so van den Hövel. Bei so viel krimineller Energie falle der 2. Strafkammer des Bochumer Landgerichts zumindest zurzeit kein ernsthaftes Argument ein, um den 50-Jährigen auch weiter auf freiem Fuß zu lassen.
Schwarzgeschäfte, Scheinrechnungen, Betrug
Im Prozess geht es um Schwarzgeschäfte, Scheinrechnungen, Autobumsereien, Scheck- und Versicherungsbetrug. Verteidiger Nils Holtkamp zeigte sich trotz der klaren Ansage kämpferisch. Schließlich habe sein Mandant die Gastro-Branche verlassen, alle Schulden bezahlt - selbst die Steuerschulden von über 200.000 Euro. "Er hat sein Leben komplett umgekrempelt", sagte er am Rande des Prozesses. Und direkt zu den Journalisten gewandt: "Das ist so, als wenn wir uns jetzt alle nackt ausziehen und mit Röckchen wiederkommen."
Außerdem habe der 50-Jährige intensiv mit der Staatsanwaltsschaft zusammengearbeitet und die Betrugstaten von sich aus offenbart. "Die hatte niemand auf dem Schirm." Warum der Ex-Party-König nun ein anderer Mensch sei, erklärte sein Verteidiger mit der rund dreiwöchigen U-Haft. Die habe ihn mehr oder weniger gebrochen. Mit angeklagt sind drei ehemalige Weggefährten.