Weil sie zwei ihrer Kinder unnötigen Operationen ausgesetzt hat, ist eine 34 Jahre alte Frau aus Büren vom Landgericht in Paderborn zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer erkannte nach fast zweimonatiger Prozessdauer auf dreifache Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte zwischen November 2015 und Oktober 2018 einer Tochter einen künstlichen Darmausgang legen lassen, der anderen eine Magensonde. In beiden Fällen hatte sie die gesundheitlichen Einschränkungen der Kleinkinder, die mit den Eingriffen behoben werden sollten, vorgetäuscht und die behandelnden Ärzte entsprechend manipuliert. Bei der jüngeren Tochter hatte sie nach Überzeugung des Gerichts zudem bewusst eine Unterernährung herbeigeführt, um Ärzte von der Notwendigkeit einer Magensonde zu überzeugen.
Mutter leidet an Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Nach Erkenntnissen einer psychiatrischen Gutachterin leidet die 34- Jährige an Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Das ist eine Störung, die insbesondere Mütter dazu veranlasst, Beschwerden ihrer Kinder vorzutäuschen, manchmal sogar Symptome durch Verletzungen und Vergiftungen selbst zu erzeugen. Hauptsächlich gehe es den Betroffenen darum, sich als besonders fürsorglich und medizinisch kompetent zu inszenieren.
dpa
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