Kind im Sex-Video-Chat missbraucht: Gericht verurteilt Angeklagten - Lob für Zeugin
Aachener Landgericht
Ein 57-Jähriger hat während eines Video-Chats mit einer Online-Sexarbeiterin ein Kind missbraucht. Sie spielte das Spiel zunächst mit und rief dann die Polizei. Nun wurde der Mann verurteilt.
Nach der Anzeige einer Online-Sexarbeiterin stand ein 57 Jahre alter Mann seit Anfang August wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht in Aachen. Der Berufskraftfahrer soll das sieben Jahre alte Kind seines Stiefsohnes schwer missbraucht sowie Fotos von sexuellem Missbrauch an Kindern besessen haben.
Am Donnerstag (11. August) hat das Landgericht Aachen den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
In der Urteilsbegründung würdigte das Gericht die Zivilcourage der 37-jährigen Online-Animateurin. Sie konnte unbemerkt den schweren Missbrauch filmen und war zur Polizei gegangen. „Ungewöhnlich und bewundernswert“, nannte das die Vorsitzende Richterin der 5. großen Strafkammer.
Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt zugegeben, machte selbst aber nur Angaben zu seiner Person. Die 37-jährige Zeugin berichtete, sie sei „total geschockt“ gewesen, als bei dem Sex-Video-Chat mit dem Angeklagten auf einmal ein Kinderkopf zu sehen gewesen sei.
Sie habe den Mann gefragt, wer denn da sei. Dann habe er die Kamera auf das Kind gerichtet, während es an ihm sexuelle Handlungen ausübte. „Ich hab‘ meine Show fortgesetzt und dabei gefilmt“, sagte sie dem Gericht. Es sei zu erkennen gewesen, dass das Kind das nicht zum ersten Mal tat, sagte die Zeugin.
Das Handy habe sie so gehalten, dass der 57-Jährige es nicht sehen konnte. Die Frau ging wenige Stunden später zur Polizei. Die Identität des Mannes wurde ermittelt, noch am selben Abend wurde er festgenommen und seine Wohnung im Umland von Aachen durchsucht. Dort fanden sich auf Handy und Laptop Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern. Der 57-jährige Familienvater saß seitdem in Untersuchungshaft. Die Ehefrau war laut Polizeiprotokoll völlig überrascht von den Vorwürfen. Das Paar lebt in Trennung.
Dem Gericht berichtete der Angeklagte, dass sein hilfsbedürftiger eigener Sohn und seit über drei Jahren zwei kleine Stief-Enkelkinder - die Kinder des Stiefsohnes - bei ihnen wohnten. Von den Kleinen sei der Siebenjährige in Kindergarten und der Schule massiv auffällig geworden. Immer seien deshalb Anrufe gekommen, man habe versucht, Therapien zu bekommen. „Ich kam gar nicht mehr zur Ruhe“, berichtete der 57-Jährige, der im Schichtdienst arbeitet.
Der Besitz von Dateien mit schwerem sexuellem Missbrauch war auch angeklagt und floss in die Strafe ein. Teile des Prozesses waren nicht-öffentlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Mann besteht weiter.
dpa