Zwischen 22 und 6 Uhr gilt in Nordrhein-Westfalen die Nachtruhe. In der Zeit ist alles, was die Nachtruhe stören könnte, gesetzlich verboten. Festgehalten ist das im Landes-Immissionsschutzgesetz. Neben einzelner Ausnahmefälle, die bereits im Gesetz festgehalten sind, soll jetzt ein weiterer Aspekt vorübergehend aufgenommen werden.
Konkret geht es um die Durchführung von Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft stehen. Diese findet vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 in Deutschland statt. 20 der insgesamt 51 Spiele werden in Nordrhein-Westfalen ausgetragen - und zwar in Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln.
EM 2024: Austragungsorte zu Public Viewing verpflichtet
Doch dort finden nicht etwa nur die Fußballspiele in den Stadien statt. Die vier Austragungsstädte haben sich darüber hinaus verpflichtet, während der gesamten EM Veranstaltungen für Fans anzubieten. Neben einer Fan-Zone mit Programm beinhaltet das auch, dass alle 51 Spiele bei einem Public Viewing gezeigt werden.
Und nun kommt die Nachtruhe ins Spiel: Weil einige der Spiele erst um 21 Uhr beginnen, ist über die Zeit der Nachtruhe hinaus mit erhöhtem Lärm zu rechnen. Denn mit möglicher Verlängerung und Elfmeterschießen können die Spiele dann auch mal bis kurz vor Mitternacht dauern - mit anschließender Abreise der Fans.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine vorübergehende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes eingebracht. Das Ziel: Man wolle eine rechtssichere Regelung für die Veranstaltungen während der Fußball-EM schaffen. Bedeutet: für neun Nächte wolle man die Nachtruhe bis ein Uhr nachts lockern, für bis zu 13 weitere Nächte bis 24 Uhr.
Anwohner sollen geschützt werden
Auf der Homepage des Landtags NRW heißt es aber auch, dass man dabei die Schutzinteressen der Anwohner berücksichtigen will. Heißt: Mit Lärmschutzkonzepten soll sichergestellt werden, dass etwa durch technische Beschallung bestimmte Lärmpegel überschritten werden.
Verabschiedet worden ist das Gesetz noch nicht und befindet sich aktuell noch in der Beratung. Auf der Homepage des Landtags NRW kann der aktuelle Beratungsstand eingesehen werden.