NRW passt Corona-Verordnung an: Unterricht in Musikschulen wieder erlaubt

Corona-Regeln in NRW

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung angepasst und erlaubt nun wieder den Unterricht an Musikschulen. Eine Begründung für die Aufhebung des Verbotes gibt es auch.

NRW

05.11.2020, 10:03 Uhr / Lesedauer: 1 min
Unterricht an Musikschulen ist in NRW wieder erlaubt.

Unterricht an Musikschulen ist in NRW wieder erlaubt. © picture alliance/dpa

Die Musikschulen in NRW fallen ab Donnerstag nicht mehr unter die derzeit geltenden Verbote der Corona-Schutzverordnung. Die Landesregierung habe mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen, teilte das NRW-Kulturministerium am Mittwoch mit. Sie fielen nun nicht mehr unter das geltende Verbot.

Normale Corona-Regeln im Unterricht

Damit folge das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trage dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung. Natürlich gälten in den Musikschulen weiterhin die normalen Corona-Schutzbestimmungen wie Abstand halten, sagte ein Sprecher.

Zuvor waren nur Angebote der Musikschulen erlaubt, die in den Ablauf von Schule und Kita integriert sind, etwa Jeki-Projekte und im offenen Ganztag. Außerdem zulässig waren digitale Angebote von Musikschulen. Nun dürfen Musikschulen auch wieder regulär unterrichten.

dpa/kar