NRW-Ministerpräsident Wüst: Entscheidung zu Maskenpflicht an Schulen

Coronavirus

Die Corona-Regeln werden nach und nach gelockert. Eltern sind daher in Sorge um ihre Kinder. Jetzt hat Ministerpräsident Hendrik Wüst sich zur Maskenpflicht an Schulen geäußert.

Düsseldorf

17.03.2022, 12:14 Uhr / Lesedauer: 1 min
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich zur Maskenpflicht an Schulen geäußert.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich zur Maskenpflicht an Schulen geäußert. © picture alliance/dpa

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich für die Beibehaltung der Maskenpflicht an Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. „Ich wäre sehr dafür, das noch zu tun bis zu den Osterferien“, sagte Wüst am Donnerstag im Radiosender WDR 2. Das gebe „ein Stück mehr Sicherheit“ angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen.

Konkrete Entscheidungen zu weiteren Corona-Schutzmaßnahmen für NRW werde das Land allerdings erst treffen, nachdem der Bundestag und Bundesrat am Freitag über das geänderte Infektionsschutzgesetz abgestimmt hätten, sagte Wüst. NRW müsse erst wissen, welche Handlungsspielräume es dann noch gebe. „Wir können uns nur im Rahmen dessen bewegen, was der Bund uns noch zur Verfügung stellt“, sagte der NRW-Regierungschef.

Coronaschutzverordnung läuft bald ab

Die NRW-Landesregierung hat für die Änderung der Corona-Schutzverordnung nicht mehr viel Zeit. Die geltende Landesverordnung tritt mit Ablauf des Samstags (19. März) außer Kraft.

Trotz steigender Infektionszahlen soll der Großteil der bundesweiten Schutzmaßnahmen zum Frühlingsanfang am Sonntag (20. März) entfallen. Der Bundestag will am Freitag die von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz verabschieden.

Der Entwurf sieht generell nur noch wenige allgemeine Schutzregeln mit Masken- und Testvorgaben in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Die Länder sollen aber weitergehende Auflagen in Hotspot-Regionen beschließen können. Bis 2. April soll es zudem eine Übergangsfrist für die Länder geben. Die Länder wollen die Übergangsfrist nach ihren bisherigen jeweiligen Ankündigungen und Beschlüssen auch weitgehend nutzen.

dpa

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