Dem Einspruch des FC Overberge gegen die Wertung des Kreisliga-Fußballspiels am 6. Spieltags in Billmerich hatte das Kreissportgericht Unna-Hamm noch stattgegeben. Nun ist der Fall nach Billmericher Einspruch vor dem Bezirkssportgericht neu verhandelt worden – mit einem überraschenden Ergebnis.
Das Bezirkssportgericht hat das Urteil des Kreises einkassiert und nun BR Billmerich Recht gegeben, das das Spiel nach 90 Minuten mit 4:1 gewonnen hatte. Streitpunkt war während des Spiels und in der Halbzeitpause der wegen Regen aufgeweichte Billmericher Rasenplatz.
Der Unparteiische hatte zunächst entschieden, die Partie wegen Unbespielbarkeit des Platzes abzubrechen, hatte seine Entscheidung später aber korrigiert und ließ wieder anpfeifen. Einige Overberge-Spieler hatten schon unter der Dusche gestanden. Die unterlegene Gastmannschaft aus Overberge legte daraufhin Protest ein.
Nun hebt das Bezirkssportgericht 3 Mitte das Erstinstanzurteil auf und wertet die Partie mit 4:1 für Billmerich. In der Begründung, die der Redaktion vorliegt, heißt es: „Das Spiel wurde durch den Schiedsrichter zweifelsfrei wegen der anstehenden Halbzeit abgepfiffen.“ Seine Ankündigung, das Spiel eventuell abzubrechen, habe er korrigiert, indem er das Spiel für weitere 20 Minuten unterbrochen habe, um dann die weitere Bespielbarkeit des Platzes zu prüfen.
„Der Schiedsrichter kam zu der Entscheidung, das Spiel wieder anzupfeifen. Damit hat ein Spielabbruch faktisch nicht stattgefunden, er wurde vom Schiedsrichter nicht umgesetzt“, heißt es weiter. Das Spiel sei regelgerecht weitergeführt worden – eine Tatsachenentscheidung, die nicht anfechtbar ist.
das Urteil entlastet auch den Unparteiischen, der alle Mittel zur Fortführung des Spiels ausgeschöpft habe. Der FC Overberge könnte nun erneut in Revision gehen. Dann würde der Fall vor dem Verbandssportgericht des FLVW landen. Den Fall verhandelt hatten Andreas Schober (TuS Wickede Ruhr), Dirk Bahne (SC Neuengeseke) und Andreas Pfeffer von der SG Massen.
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