Neuer Regelkatalog: NRW ändert Maskenpflicht-Empfehlung
Coronavirus
Die NRW-Landesregierung empfiehlt den Bürgern in der neuen Coronaschutzverordnung, bestimmte Masken zu tragen. In einem anderem Bundesland ist es nun sogar Pflicht, diese Masken zu tragen.

Im Supermarkt gilt die Maskenpflicht. Jetzt empfiehlt das Land, bestimmte Maske in Supermarkt und Fernverkehr zu tragen. © picture alliance/dpa/KEYSTONE
Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutzverordnung, die ab dem 12. Januar gilt. wird dies mit der neuen Omikron-Variante begründet.
Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in „geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen“, heißt es in den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“.
Weiter heißt es in dem Regelkatalog: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.“
Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg - wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.
dpa
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